Guten Tag.
Schilderung: Person A Wohnt schon einige Jahre in einer Wohnung mit einer weiteren Person B, diese Teilen sich („wg“) diese Wohnung. Nun zieht Person B aus und der Lebenspartner C von der Person A möchte nun Einziehen.
Die Änderung des Vertrages / Zuzug des Lebenspartners soll nun eine dreistellige Gebühr kosten.
Ist es Rechtens eine Gebühr zu verlangen die u.a. so hoch ist?
Vielen Dank im vorraus
Guten Tag.
Schilderung: Person A Wohnt schon einige Jahre in einer
Wohnung mit einer weiteren Person B, diese Teilen sich („wg“)
diese Wohnung. Nun zieht Person B aus und der Lebenspartner C
von der Person A möchte nun Einziehen.
Die Änderung des Vertrages / Zuzug des Lebenspartners soll nun
eine dreistellige Gebühr kosten.
Ist es Rechtens eine Gebühr zu verlangen die u.a. so hoch ist?
Wenn der Lebenspartner zuzieht kann niemand Gebühren verlangen.
Wolfgang D.