Gebühren bei Zwangs-Kanal-Anschluß

Habe mir (wohl etwas unüberlegt) im Ruhrgebiet eine sehr kleine Hütte ohne Kanalanschluß gekauft.
Da bis 20?? alle Gebäude am Kanal angeschlossen sein müssen, droht jetzt bald der Zwangsanschluß.
Daher meine Frage (will die Behörde nicht fragen um keinen Staub aufzuwirbeln):
Wie hoch können die Gebühren maximal sein.
Höre im Netz (selbst wenn man die Erdarbeiten selber macht) von einer Gebühr von über 25000 Euro.
Die kleinste Summe, die ich fand lag bei 5400 Euro.
Da ich Kein Einkommen habe, bedeutet selbst letzteres für mich die sichere Zwangsversteigerung.
Kann die Gemeinde wirklich Gebühren beliebig festsetzen und ist jedes Klagen dagegen erfolglos?
Gibt es nicht gesetzliche Richtwerte (Wo im Netz nachzulesen ?) oder muß die Willkür in jedem Falle geduldet werden?
Wer weiß etwas?

Tja, ohne gewähr die Antwort.

Die Gemeinde kann Satzungen erlassen, die sind wie Gesetz. Dagegen kann man nichts machen, außer die Satzung genau durchuzulesen und sich ein Schlupfloch zu suchen.

Vielelicht auf Wasseranschluß verzichten, dann Kanal wohl unnötig oder so.

Aber, wie gesagt: Satzung besorgen, lesen.