Gebühren der Gläubigerbank für Rücklastschriften

Hallo!

Weiß jemand, ob es irgendwo irgenwelche Ausführungen über die Zulässigkeit von Entgelten für die Rückbuchung von nicht eingelösten Lastschriften gibt, die die Gläubigerbank dem Auftraggeber der Lastsschrift berechnet, oder gar Urteile über die angemessene Höhe?

Viele Urteile betreffen ja immer das Verhältnis von Schuldner und Schuldnerbank. Danach darf die Bank keine Gebühren vom Kontoinhaber verlangen, dessen Konto nicht gedeckt ist. Sie kann dafür die anfallenden Kosten bis zu einer Höhe von maximal 3 Euro von der Gläubigerbank einfordern, die sie wiederum vom Gläubiger (Auftraggeber der Lastschrift) zurückfordern wird, und dieser wiederum vom Schuldner.

Mir geht es aber um die meist sehr hohen Gebühren (z.B. 15 Euro), die die Gläubigerbank zusätzlich dem Auftraggeber in Rechnung stellt.

Außerdem stellt sich mir die Frage, warum diese Gebühren so erheblich höher sein sollen als die 3 Euro, die bei der Schuldnerbank anfallen.

Hallo,

die Bank des Zahlungspflichtigen darf ihrem Kunden keine Gebühren mehr in Rechnung stellen, sie darf aber auf die Rücklastschrift Gebühren aufschlagen und tut das auch (das sind die 3 Euro). Die Bank des Zahlungsempfängers darf auch zugreifen (und tut das auch), denn sie hat auch Arbeit mit der Sache und aus dem ganzen Verfahren ein gewisses Risiko, das lässt sie sich bezahlen. Die Höhe ist nicht normiert, das ist Verhandlungssache zwischen Einreicher und seiner Bank.

Der Einreicher (also Zahlungsempfänger) bekommt also die Lastschrift mit Gebühren zurückbelastet. Wenn er es richtig macht, prüft er erstmal, warum die zurück gekommen ist. Wenn es ein Fehler war (falsche Kontonummer, falscher Betrag, noch nicht fällig etc.) schluckt er dreimal tief und nimmt die Gebühr auf seine Kappe.

Wenn die Rücklastschrift tatsächlich vom Kunden ausging (mangels Deckung oder nicht berechtigter Widerspruch) dann werden dem Kunden nicht nur die bereits ausgelegten Bankspesen berechnet, sondern auch die Gebühren des Einreicherunternehmens. Die können diese nach „billigem Ermessen“ (315 BGB) festlegen.

Fazit: Wie teuer das letztendlich für den Kunden wird, hängt davon ab, welche Konditionen der Einreicher mit seiner Bank vereinbart hat und wieviel er selbst berechnet. Meiner Erfahrung nach sind Beträge (insgesamt) bis 15 Euro noch üblich, darüber würde ich „aufmucken“.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo! Danke erstmal für die Antwort!

Frage mich nur, ob die Bank des Einreichers tatsächlich einen so viel höheren Aufwand hat als die Bank des Zahlungspflichtigen, der diesen extremen Unterschied (15 Euro im Gegensatz zu 3 Euro) rechtfertigt.

Fazit: Wie teuer das letztendlich für den Kunden wird, hängt
davon ab, welche Konditionen der Einreicher mit seiner Bank
vereinbart hat und wieviel er selbst berechnet. Meiner
Erfahrung nach sind Beträge (insgesamt) bis 15 Euro noch
üblich, darüber würde ich „aufmucken“.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,

ich habe ja nicht gesagt, dass die Bank des Einreichers 15 Euro bekommt. Sie nimmt so ungefähr 4 Euro, wie gesagt, ist Verhandlungssache. Der Rest zu 15, also dann 8 Euro, ist vom Einreicher. Seinen Anteil kann man aber nicht berechnen, solange man nicht weiss, was er bei seiner Bank zahlt.

Da Rücklastschriften beleglos kommen, hat die Bank des Einreichers sehr wenig Aufwand. Die Gebühren lassen sich aber trotzdem rechtfertigen:
Die Bank des Einreichers trägt ja ein Risiko, da sie den Gegenwert dem Einreicher sofort gutschreibt. Sie hat damit ein Bonitätsrisiko, denn wenn sich zwischen Einreichung und Rücklastschrift die Bonität verschlechtert (z.B. Insolvenzanmeldung) muss die Bank des Einreichers die Rücklastschrift trotzdem „aufnehmen“, wie das heisst, und bleibt ggf. später auf dem Sollsaldo sitzen.

Das ist auch der Grund, warum man nicht „einfach so“ eine Lastschrift einreichen kann. Neben einem entsprechenden Vertrag kommt auch eine Bonitätsprüfung dazu, wie als wenn dem Einreicher ein Kredit eingeräumt wird. Das alles macht die Bank nicht für ein „Vergelts Gott“, sondern nimmt hier eine entsprechende Provision. Die ist (im Gegensatz zu den 3 Euro der anderen Bank) übrigens oft betragsabhängig, verbunden mit einer Minimumgebühr (z.B. 0,5% der Summe, mindestens 5 Euro)

Gruss Hans-Jürgen
***

Frage mich nur, ob die Bank des Einreichers tatsächlich einen
so viel höheren Aufwand hat als die Bank des
Zahlungspflichtigen, der diesen extremen Unterschied (15 Euro
im Gegensatz zu 3 Euro) rechtfertigt.

Es sind ja nur 12 Euro im Gegensatz zu 3 Euro. Und schlägt der Zahlungsempfänger auch noch eine Bearbeitungsgebühr drauf (er hat ja auch wieder zusätzlichen Aufwand), werden es noch weniger. Und wenn das nach „billigem Ermessen“ festzulegen ist, dann schlängt man natürlich so viel drauf, wie möglich, weil man will ja was verdienen.

Es sind ja nur 12 Euro im Gegensatz zu 3 Euro. Und schlägt der
Zahlungsempfänger auch noch eine Bearbeitungsgebühr drauf (er
hat ja auch wieder zusätzlichen Aufwand), werden es noch
weniger. Und wenn das nach „billigem Ermessen“ festzulegen
ist, dann schlängt man natürlich so viel drauf, wie möglich,
weil man will ja was verdienen.

Hallo zusammen!
Meinte das aber schon so, dass die Bank die vollen 15 Euro bekommt.
Der Hintergrund war eigentlich auch (was ich zur Vereinfachung weggelassen hatte) die Gebühr, die von einem Kreditkarteninstitut verlangt wird, wenn sie per Lastschrift von dem Girokonto des Vertragspartners (welches dem Vertragspartner gehört, aber bei einer anderen Bank liegt) abbucht, dort der Betrag aber nicht vorhanden war und die Girokonto-Bank die Lastschrift zurückbuchen lässt.
Dann verlangt diese einmal 3 Euro von der Kreditkarten-Bank, welche sie an den Kreditkarteninhaber weitergibt, und zusätzlich noch 15 Euro für den eigenen Aufwand.

Dass dieser Betrag von 15 Euro per AGB vereinbart sein kann, ist mir schon klar. Und das Risiko einer Kreditkartenbank, das Geld nicht wiederzubekommen mag vielleicht auch höher sein, als bei einem „gewöhnlichen“ Lastschrifteinreicher, so dass eine Rückbuchung hier „teurer“ ist.
Habe mich nur gewundert, da in o.g. Beispiel die Kreditkartenbank die 3-Euro-Gebühr ja sowieso weitergibt und zusäztlich zum eigenen Aufwand (der ja anscheinend dann geringer ist als bei der Schuldnerbank) dann einen so „hohen“ Risikozuschlag draufpackt.

Viele Grüße