Gebühren der Steuerberater

Hallo, liebe Gemeinde.

Wer versteht die Rechnungen eines Steuerberaters in voller Herrlichkeit??? :wink:

Als Grundlage hier die Originaltexte §33 Abs.1 und §16 der StBGebV:

_§ 16 StBGebV
Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen

Der Steuerberater hat Anspruch auf Ersatz der bei der Ausführung des Auftrags für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zu zahlende Entgelte. Er kann nach seiner Wahl an Stelle der tatsächlich entstandenen Kosten einen Pauschsatz fordern, der 15 vom Hundert der sich nach dieser Verordnung ergebenden Gebühren beträgt, in derselben Angelegenheit jedoch höchstens 20 Euro, in Strafsachen und Bußgeldverfahren höchstens 15 Euro.

§ 33 StBGebV
Buchführung

(1) Für die Buchführung einschließlich des Kontierens der Belege beträgt die Monatsgebühr 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C (Anlage 3).
(…)_

Wie sieht es aus, wenn allerhöchstens, maximal, im ungünstigsten Fall ZEHN Posten für die Buchführung zu kontieren sind?
Sind 8/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C (81,00 EURO --> 64,80 EURO) für bummelig vier, fünf, sechs Posten gerechtfertigt, die zudem immer gleich sind?
Bei einem Spielraum von 2/10 bis 12/10?
Das hieße ja: Mittlerer Aufwand!

Und dann der „Auslagenersatz“:
Bei 20,00 EURO pro Monat in schöner Regelmäßigkeit hieße das ja: Telefonieren bis der Arzt kommt und Post 'rauskloppen, bis der Briefkasten bricht.
Also ein richtig, richtig, richtig hoher Aufwand …!!!

Was meint Ihr dazu?
Fühlt sich das nicht ein wenig wie Abzocke an?

Ahoi
Claudia

Hi !

Die Gebührenordnung der Steuerberater beruht ähnlich wie unsere Sozialversicherung auf einem Solidarprinzip. Die Leistungen der Steuerberater werden anhand von festgelegten Beträgen berechnet. Bei der Erstellung der Buchführung ist dieser Wert der höhere Betrag aus Jahresumsatz oder Jahresaufwand.

Es ist richtig, dass es bei dem einen Mandanten nur 3 Buchungen bedarf, um einen Umsatz von € 100.000 zu erfassen (und damit vielleicht nur wenige Minuten), während es bei dem anderen Mandanten mit 1.000 Buchungen (u.U. mehrere Tage) erledigt ist. Dennoch wird für beide Mandanten eine Rechung in der gleiche Höhe für möglich gehalten. Dass sich dann Mandant 1 beschwert und Mandant 2 sehr zufrieden ist, braucht nicht erwähnt zu werden. Daher kann man durch die Höhe der Zehntel (bzw. bei Buchhaltung Zwölftel) einen entsprechenden Ausgleich für diese unterschiedlich benötigte Zeit herstellen.
Es ist aber nebenbei auch zu beachten, dass die Anzahl der Belege nicht mit dem zu Grunde liegenden Aufwand verwechselt werden darf. So gibt es einige Buchhaltungen, bei denen sich in einer Stunde problemlos 300 Buchungen erstellen lassen, während man bei einer anderen Buchhaltung je Beleg schon mal 1 Stunde braucht, um die korrekte Buchung zu prüfen.

Da in dem Ausgangsfall aber von wenigen Belegen und regelmäßigen Sachverhalten ausgegangen wird, halte ich die 8/12-Gebühr für überhöht. Daneben will sich mir nicht erschließen, wieso monatlich € 20,00 (Telefon, Post) abgerechnet werden, wo es doch max. 15% des Rechungebetrages (netto) sein dürften.

Nach diesen ganzen Ausführungen kann man also nur raten, mit dem StB entweder den Ansatz einer niedrigeren Gebühr (4 oder 5 zwölftel) oder eine Pauschalgebühr nach § 14 Abs. 1 StBGebV zu vereinbaren. Es sollte ebenfalls auf den Ansatz der § 16-Pauschale eingegangen werden.

BARUL76

Fühlt sich das nicht ein wenig wie Abzocke an?

hallo claudia,

zum abzocken gehören immer zwei, vorrangig einer der eine leistung empfängt und dann nach leistungsempfang sich ärgert. das bist scheinbar du.

zur postpauschale hat barul schon was gesagt…

warum machst du die 10 pillepalle buchungen nicht alleine, wenn dir das keine 60 EUR wert ist? immerhin müssen selbst bei 10 buchungen folgende arbeitsgänge erledigt werden:

  • überprüfung der unterlagen auf vollständigkeit
  • absortierung in den buchführungsorder
  • einrichtung des neuen monats im programm
  • druck von bwa, susa, ustva
  • kopie und versand von obigem

selbst bei 10 buchungen fallen erstmal globale bearbeitungszeiten von 15-20 minuten an. wenn man dann 5 stunden bucht, fallen die nicht ins gewicht, wenn man nur 2 minuten bucht, dann schon.

in dem fall sind m.E. 60 EUR netto okay, immerhin bezahlt der StB sicherlich auch angestellte wie sekräterin, zahlt miete für das büro.

also, rede mit ihm, verlange die überabkassierten porto-gebühren zurück, die sollten nur 60 x 15% = 9 EUR max. sein mtl.!

andernfalls buche selber, nun hast du ja eine vorlage vom steuerberater und wenn es immer die selben buchungen sind, dürfte es ja nicht so schwer sein…

gruss vom

showbee

Hi !

Die Gebührenordnung der Steuerberater beruht ähnlich wie
unsere Sozialversicherung auf einem Solidarprinzip. Die
Leistungen der Steuerberater werden anhand von festgelegten
Beträgen berechnet (…)

Da in dem Ausgangsfall aber von wenigen Belegen und
regelmäßigen Sachverhalten ausgegangen wird, halte ich die
8/12-Gebühr für überhöht. Daneben will sich mir nicht
erschließen, wieso monatlich € 20,00 (Telefon, Post)
abgerechnet werden, wo es doch max. 15% des Rechungebetrages
(netto) sein dürften.

Nach diesen ganzen Ausführungen kann man also nur raten, mit
dem StB entweder den Ansatz einer niedrigeren Gebühr (4 oder 5
zwölftel) oder eine Pauschalgebühr nach § 14 Abs. 1 StBGebV zu
vereinbaren. Es sollte ebenfalls auf den Ansatz der §
16-Pauschale eingegangen werden.

BARUL76

Moin Moin.

Zunächst mal herzlichen Dank für Deine Ausführungen.
Jeder oder jede, die sich nicht so sehr mit Steuerdingen auskennt, ist es neu zu lesen, dass der Steuerberater bei der Berechnung und Einschätzung der Leistungen einen Spielraum hat (es sind also doch nicht wirklich festgelegte Beträge) … macht ja auch Sinn. Ob in dem angegebenen Fall jedoch eine eher komplizierte Vorgehensweise oder auch eine einfache vorliegt, ist nicht ersichtlich und wird in der Rechnung (sowie auch in der StBGebV) nicht genauer erläutert. Vermutlich jedoch handelt es sich um eine einfache. Aber Du siehst schon, da treten wieder Fragezeichen auf und eigentlich sollte eine Rechnung transparenter sein. Ein Handwerker muss sich auch fragen lassen, was er mit Kleinteilen für meinetwegen 50,00 EURO meint, nicht wahr?!

Vielen Dank
Claudia

zum abzocken gehören immer zwei, vorrangig einer der eine
leistung empfängt und dann nach leistungsempfang sich ärgert.
das bist scheinbar du.

Moin showbee.

Nana … wie kommst Du denn darauf?

warum machst du die 10 pillepalle buchungen nicht alleine,
wenn dir das keine 60 EUR wert ist?

Das ist wirklich zu überlegen. In meinem Beruf müsste ich, um auf diesen Betrag zu kommen, mindestens 3 Stunden hart und konzentriert arbeiten, und das unter starkem Termindruck und mit flotten Fingern am Compi. Pinkelpausen fallen weg …

immerhin müssen selbst bei
10 buchungen folgende arbeitsgänge erledigt werden:

  • überprüfung der unterlagen auf vollständigkeit
  • absortierung in den buchführungsorder
  • einrichtung des neuen monats im programm
  • druck von bwa, susa, ustva
  • kopie und versand von obigem

Im vorliegenden Fall werden alle Belege bereits durchnummeriert und auf den entsprechenden Kontoauszügen gekennzeichnet. Langes Suchen fällt also von vornherein weg!

in dem fall sind m.E. 60 EUR netto okay, immerhin bezahlt der
StB sicherlich auch angestellte wie sekräterin, zahlt miete
für das büro.

Nun, diese Aufwendungen haben andere Selbstständige auch, werden doch aber meist vom Markt gestraft, sollten sie einen Stundenlohn von 60,00 EURO verlangen (gehen wir mal davon aus, dass die Sache im vorliegenden Fall keinesfalls länger dauert).
Es geht doch darum, die Leistungen transparent zu machen. Jeder Handwerker muss das tun, aber die Steuerberater haben die heilige Kuh StBGebV, die geschützt ist. Dennoch möchte Otto-Nicht-Steuerberater wenigstens WISSEN, wofür er dieses Geld bezahlt und warum das evtl. auch Sinn macht.

also, rede mit ihm, verlange die überabkassierten
porto-gebühren zurück, die sollten nur 60 x 15% = 9 EUR max.
sein mtl.!

Das ist 'ne Aussage :wink:

andernfalls buche selber, nun hast du ja eine vorlage vom
steuerberater und wenn es immer die selben buchungen sind,
dürfte es ja nicht so schwer sein…

s.o., wobei ich eigentlich die Auffassung vertrete, dass jemand, der seinen Beruf gewissenhaft ausführt, auch das entsprechende Geld dafür bekommen soll (ich persönlich habe stark damit zu kämpfen und sehe mich Dumping-Preisen ausgesetzt, die völlig ungerechtfertigt sind, denn ich habe schließlich zwei Ausbildungen gemacht, um meinen Qualitäts-Standard erreichen zu können).
Mir geht es um die Transparenz im Allgemeinen … und um die Vertrauenswürdigkeit, denn wie ist ein Steuerberater einzuschätzen, der ohne Grundlage überhöhten Aulagenersatz einfordert: Wer weiß, vielleicht fallen dem ja noch andere Tricks ein …

Ahoi
Claudia

Mir geht es um die Transparenz im Allgemeinen … und um die
Vertrauenswürdigkeit, denn wie ist ein Steuerberater
einzuschätzen, der ohne Grundlage überhöhten Aulagenersatz
einfordert: Wer weiß, vielleicht fallen dem ja noch andere
Tricks ein …

hi,

der verdacht auf einen „unseriösen“ berater liegt nahe, wenn hier auf dauer überhöhte auslagenersatz-posten angesetzt werden. es kann sich natuerlich auch um ein versehen handeln, wenn die rechnung von hand gemacht wird, denn i.d.R. ist eine beraterrechnung „so hoch“, das 15% immer über den 20 EUR liegen… ich tippe hier mal auf versehen.

sicherlich ist es fraglich, warum einige berufsstände vorteile in der preisgestaltung haben. aber wie barul schon schrieb hat das auch seine gründe. persönlich find ich die rechnung vom zahnarzt noch viel schlimmer…

zu den x/10teln: der steuerberater bekommt von dir einen auftrag dies oder jenes zu machen, er erkennt den aufwand der ihm entsteht und kalkuliert (in etwa) wieviel „schneit“ er machen will. also dienen natuerlich auch diese 10tel der gewinnsteuerung. in deinem fall sind 8/10tel sicherlich zu hoch (fernbetrachtung), wie auch schon barul schrieb, aber bei geringerem ansatz wird der steuerberater dich wohl nicht betreuen wollen/können, da er verlust machen würde. die personalkosten bei den beratern sind mitunter recht „üppig“ und auch die software und hardware sind nicht zu unterschätzen.

im endeffekt ist es eine frage von angebot & nachfrage: der steuerpflichtige will keine „lästige“ arbeit mit dem „steuerkram“ haben und sucht einen berater. der berater berechnet summe X, jedem bleibt es frei ja oder nein dazu zu sagen. genauso beim malermeister der mir die wohnung tapeziert oder dem kfz-meister der mir die reifen wechseln soll…

bei beauftragung eines steuerberaters (oder auch rechtsanwaltes) ist also die frage der kosten immer eine der ersten, wie auch beim handwerker etc.! wo sonst nimmt man heutzutage denn noch eine leistung in anspruch und wundert sich erst im nachhinein über die rechnung? überall fragt man nach kostenvoranschlag und co., so sollte es auch bei der steuerberatung sein.

gruss vom

showbee