Gebühren einer etwaigen Rücksendung ?

Hallo miteinander,

wie ist das in folgendem Fall mit den Kosten einer Rückgabesendung?

Kunde X kauft bei Gewerbetreibendem Y ein EDV-Produkt. Y betreibt dies als Einzelunternehmer und bestellt seinerseits bei einem beliebigen Großhändler. Bei Nichtgefallen des Kunden X gibt der den Artikel an Y zurück.

Y möchte die Gebühren der Rücksendung dem Kunden in Rechnung stellen.

Kann Y das?
Muß der Kunde oder der Gewerbetreibende die Rücksendung bezahlen?

Danke
MfG
Chris

Y möchte die Gebühren der Rücksendung dem Kunden in Rechnung
stellen.

Kann Y das?

Bis zu einem Warenwert von 40€ ja.

Muß der Kunde oder der Gewerbetreibende die Rücksendung
bezahlen?

Wenn der Warenwert unter 40€ ist.
Das ist soweit ich weiß, geltendes Gesetz.

(Laienantwort)

Hallo,

Versandhandel oder Ladengeschäft?
Versandhandel: Kunde muß innerhalb der 14tägigen Rückgabefrist Rücksendung an Y bei einem Warenwert bis 40€ selber tragen. Ist der Warenwert höher, zahlt Y.
Ladengeschäft: Die Möglichkeit der Rückgabe ist ein Kulanzangebot, deswegen kann zwischen Y und X eine Gebühr dafür vereinbart werden.

Prinzipiell hat der Kunde mit dem, was Y mit seinem Großhändler ausmacht, nichts zu tun.

IANAL

Gruß
Ijon Tichy

Y möchte die Gebühren der Rücksendung dem Kunden in Rechnung
stellen.

Kann Y das?

Bis zu einem Warenwert von 40€ ja.

Muß der Kunde oder der Gewerbetreibende die Rücksendung
bezahlen?

was meinst du genau, die frage ist „oder“ gestellt?

Wenn der Warenwert unter 40€ ist.
Das ist soweit ich weiß, geltendes Gesetz.

(Laienantwort)

das ist so nicht richtig. grdsätzlich trägt der versender die Kosten der Rücksendung, er kann aber (vertragliche vereinbarung!) bei einem warenwert unter 40 e die kosten der Rücksendung auf den Kunden übertragen. Ohne Vereinbarung zahlt daher der Versender immer.

gruss