Hey,
folgenden Situation:
Herr XYZ bekam ein Schreiben von einen Anwalt, welcher von der Firma ABC beauftragt wurde dessen rechtliche Interessen wahrzunehmen.
Es handelt sich um eine Art „Prepaid“-Karte fürs Festnetz, welche laut Schreiben mit 25 Euro gekauft wurde.
Jedoch hat Herr XYZ diese Zugang zu dem Online-Panel (einsicht des Guthabens der Karte und Co) nicht mehr, sowie er die Karte auch nicht genutzt hat, da er Sie damals in einer Gratis Aktion mit 8 Euro kostenlosen Guthaben erhalten hat.
Herr XYZ hat nun also laut Kostenblatt schon 123 Euro angehäuft, und auf Mahnung nicht reagiert.
Die Aufstellung setzt sich zusammen aus 4 x Mahnkosten, 2 x Anwaltsgebühren und 1 x der 25 Euro Guthaben Bestellung zusammen,
desweiteren nochmals 39 Euro für dieses Schreiben was er erhalten hat.
Herr XYZ versteht nun jedoch nicht, wieso er nun insgesamt 162,00 Euro zahlen soll.
Herr XYZ hat bis heute keine Einzige Mahnung erhalten, er hat auch keinen Zugriff mehr auf sein Emailkonto, da er dort auch seinen Vertrag gekündigt hatten.
Nun die Fragen:
Herr XYZ hat keine Mahnung erhalten (zumin nicht Schriftlich) muss er die Mahngebühren dennoch tragen, da Mahnungen per E-Mail ja nicht rechts, da vom Absender bewiesen werden muss, das diese angekommen ist und auch gelesen wurde.
Was sich Herr XYZ auch fragt, wieso er 2 x die Anwaltsgebühr zahlen soll, da es sich bei dem Schreiben des Anwaltes um das erste Schreiben handelt und herr XYZ nun nicht versteht wieso er ingesamt 3 x die Anwaltskosten tragen soll.
Danke