Hallo,
eine staatliche Prüfungsanstalt hat auf ihrer Internetseite die Prozentränge für die Punktzahlen einer staatlichen Prüfung veröffentlicht. Dieses ist leider relativ grob nur in 10-Punkte-Schritten.
Nun interessiert sich der Prüfling dafür, welchem Prozentrang seine Punktzahl exakt entspricht. Für diese simple Auskunft verlangt die Anstalt ca. 30 Euro, anstatt diese Daten einfach mit auf das tausendfach maschinell erstellte Zeugnis zu drucken.
Die genauen Daten müssen der Anstalt ja ohnehin vorliegen, sonst hätte sie ja nicht die „künstlich verungenauerten“ auf der Internetseite veröffentlichen können. Die Leistung der Anstalt beschränkt sich also darauf, für 30 Euro einen Zettel mit zwei Zahlen auszudrucken, die ohnehin schon berechnet sind. Eine mündliche Auskunft wird abgelehnt.
Darf eine staatliche Anstalt solche beliebigen Gebühren verlangen oder ist irgendwo vorgeschrieben, dass diese in einem Verhältnis zum Arbeitsaufwand stehen müssen? Darf sie mündliche Auskünfte verweigern?
Danke
Oskar