Gebühren für bereits erworbenes Kfz-Wunschkennzeichen

Hallöle zusammen,
ich habe mir ein Wunschkennzeichen gegönnt, dieses mit Extrakosten bei der Zulassung des Fahrzeuges erworben und nun wird bei der Zulassungsstelle erneut mit über 10 Euro für das Wunschkennzeichen zugelangt, weil ich auf das bereits bestehende Kennzeichen ein anderes Fahrzeug anmelden wollte. „Die Gebühr fällt bei jeder Ummeldung an“, so die Auskunft nach meiner Beschwerde.

Welche Rechtsgrundlage seht Ihr hier?

Ich finde es ungeheuerlich, nicht wenigstens bei der ersten Bestellung des Kennzeichens darüber informiert worden zu sein.

Mich machen die 10 Euro zusätzlich nicht wesentlich ärmer, aber hier scheint mir Abzocke am Werk.

hi,

da liegt der Fehler.
Du hast keine Rechte an diesem Kennzeichen erworben.

Die Gebühr ist nur dafür, um bei der Zulassung sich ein Kennzeichen auszusuchen.
Da du bei der jetzigen Zulassung dir wieder ein Kennzeichen aussuchen möchtest (im dem Fall ist es das gleiche wie du schon hattest), fallen die Gebühren natürlich wieder an.

Edit: um es zu verdeutlichen: wenn du damals kein Wunschkennzeichen gewählt hättest, wäre das beibehalten des Kennzeichens nun ein Wunschkennzeichen.
Es geht dabei nur um deinen aktuellen Wunsch, auf das Kennzeichen Einfluss zu nehmen.

grüße
lipi

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Ja, davon baut deine Stadt oder Landkreis sich goldene Dachziegel aufs Rathaus.
Rechtsgrundlage ? Die Gebührenordnung deiner Stadt/Kreis.

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Wie die das Geld ver(sch)wenden ist mir wurscht.
Das mit der Gebührenordnung werde ich klären, zumindest wäre ein Hinweis auf die Rechtsgrundlage angebracht gewesen.

Ganz einfach. Das gleiche Kennzeichen wie letztes mal zu wollen, gilt wie Wunschkennzeichen.
Das gleiche gilt übrigens auch wenn man das Kennzeichen nach Umzug beibehalten will.

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Ich weiß durchaus was Du meinst. Identifikation mit der Heimat(stadt) scheint ein einträgliches Geschäft zu sein. Und für den Bürger Luxus.

Achwas. 10€ je Fahrzeug sind Peanuts.
Das ist ja nun wirklich nur ein kleiner Gag den sich sehr viele geben.

Auf die Idee zu kommen, man hätte damit das Kennzeichen selbst erworben, ist da weit aus abwegiger.

Aber schau mal in BW (Link) vorbei.
Die haben es nicht nur ausgiebig erklärt, sondern unten auch die von dir gesuchten Rechtsgrundlagen verlinkt.
Vielleicht findest du ja einen Schleichweg um diese Unsumme zu beanstanden :wink:

grüße
lipi

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Ich kenne es so, dass bei der Außerbetriebsetzung das Kennzeichen eigentlich gar nicht sofort wieder verfügbar ist.
Das geht nur mit einer Sofortmeldung und diese kostet dann extra.

Nicht überall.

Es gibt einige Kfz-Kennzeichen, die als Warnschilder zwingend lebenslänglich angebracht werden müssen, wenn der Halter aus einem bestimmten Landkreis stammt, weil die betreffenden Herkünfte als nicht therapierbar angesehen werden. Das Anbringen dieser sog. Obligatkennzeichen beschränkt sich allerdings auf die ersten Buchstaben des Kennzeichens. Bekannte Beispiele für solche Obligatkennzeichen sind LU, KIB, SÜW und MZG.

Schöne Grüße

MM

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Gibt es da einen Zwang, ein Wunschkennzeichen zu nehmen?
Wer keins will, kann doch einfach eins aus der Reihe nehmen, z.B. WH A1234

Früher war das sogar mal noch teurer, da wurden 10,23 € eingehoben.

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Hier die Antwort von „Dr. Google“ auf die Suche „wunschkennzeichen - münchen - kosten“ - Zitat:

Wie viel kostet ein Wunschkennzeichen?
Sie müssen einen Aufschlag von 10,20 Euro zahlen. Der Gebührensatz ist bundeseinheitlich und gilt für alle Zulassungsstellen. Wenn Sie das Kfz-Kennzeichen online reservieren, wird eine zusätzliche Gebühr von 2,60 Euro fällig. Insgesamt müssen Sie 12,80 Euro zusätzlich zahlen.

Wer eine Leistung in Anspruch nimmt, muss dafür bezahlen. Auch eine Behörde hat
Kosten.
Oder soll der Steuerzahler auch hier die Kosten tragen?

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