Hallöle zusammen,
ich habe mir ein Wunschkennzeichen gegönnt, dieses mit Extrakosten bei der Zulassung des Fahrzeuges erworben und nun wird bei der Zulassungsstelle erneut mit über 10 Euro für das Wunschkennzeichen zugelangt, weil ich auf das bereits bestehende Kennzeichen ein anderes Fahrzeug anmelden wollte. „Die Gebühr fällt bei jeder Ummeldung an“, so die Auskunft nach meiner Beschwerde.
Welche Rechtsgrundlage seht Ihr hier?
Ich finde es ungeheuerlich, nicht wenigstens bei der ersten Bestellung des Kennzeichens darüber informiert worden zu sein.
Mich machen die 10 Euro zusätzlich nicht wesentlich ärmer, aber hier scheint mir Abzocke am Werk.