Gebühren für den Lastschriftrückruf

Hallo,

Folgende Situation:

Privatperson A wurde Geld abgebucht, ohne dass sie einen Vertrag abgeschlossen hat (z.B. im Zuge der derzeitigen Datenmissbrauchs-Masche).

Privatperson A geht nun zur Bank, um den Einzug zu wiederrufen. Ihr wird dabei vom Personal mitgeteilt, dass die Bank eine Stornogebühr von 8 € von Privatperson A verlangt.

Auf die bitte, diese 8 € vom Konto der Firma abzubuchen, wurde Privatperson A mitgeteilt, dass dies nicht möglich ist und Privatperson A versuchen solle, das Problem mit der Firma zu klären.

Welche möglichkeiten hat Privatperson A oder hat das Bankpersonal schlichtweg keine Ahnung?

Lg,
Stewo

Moin,

Folgende Situation:

Privatperson A geht nun zur Bank, um den Einzug zu
wiederrufen. Ihr wird dabei vom Personal mitgeteilt, dass die
Bank eine Stornogebühr von 8 € von Privatperson A verlangt.

Welche Bank verlangt EUR 8,–? Die der Person A oder die der Firma?

Auf die bitte, diese 8 € vom Konto der Firma abzubuchen, wurde
Privatperson A mitgeteilt, dass dies nicht möglich ist und
Privatperson A versuchen solle, das Problem mit der Firma zu
klären.

Wenn die Abbuchung tatsächlich nicht gerechtfertigt war, warum soll ich dann die Rücklastschrift für die Firma, die unberechtigt Geld abgebucht hat, auch noch zahlen??? Das Verstehe ich nicht, wenn ich ehrlich bin.

Welche möglichkeiten hat Privatperson A oder hat das
Bankpersonal schlichtweg keine Ahnung?

Anderen Mitarbeiter in seiner Bank fragen, die Lastschrift am Automaten zurückholen (geht bei manchen Banken mit „Service-Terminal“).

Gruß,
Michael

Welche Bank verlangt EUR 8,–? Die der Person A oder die der
Firma?

Die Bank von Person A möchte (laut aussage des Personals) 8 € von ihr haben.
Bei der Bank handelt es sich übrigens um eine deutsche Großbank die nebenbei noch mit Paketzustellungen in Verbindung gebracht wird. Wer sich sicher ist, dass sich die Dame am Schalter irrt, sagt mir bitte bescheid :smile:

Lg

Hi,

m.w. nicht zulässig
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftruec…

bye
Rolf

Welche Bank verlangt EUR 8,–? Die der Person A oder die der
Firma?

Die Bank von Person A möchte (laut aussage des Personals) 8 €
von ihr haben.
Bei der Bank handelt es sich übrigens um eine deutsche
Großbank die nebenbei noch mit Paketzustellungen in Verbindung
gebracht wird. Wer sich sicher ist, dass sich die Dame am
Schalter irrt, sagt mir bitte bescheid :smile:

Natürlich irrt sie sich.

Ich tippe allerdings darauf, daß da ein Mißverständnis vorliegt, denn daß ein KI seinem Kunden keine Gebühr für eine Lastschriftrückgabe in Rechnung stellen darf, ist nicht erst seit gestern bekannt.

Gruß
Christian

Hallo,

warst du im Supermarkt, am Postschalter oder beim Bank-Vertreter?

könnte das Mißverständnis bzw Falschauskunft erklären.

Rückbuchungen von Lastschriften haben mich noch nie was gekostet.
Ruf doch mal an, auf dem Ktoauszug steht die Service-Nummer

grüße
dragonkidd

Hi, die Bank der Person A, darf für die Rückbuchung einer Lastschrift vom Girokonto der Person A, auf Wunsch der Person A keine Gebühren verlangen. Dies ist gesetzlich, in meheren Gerichtsurteilen bestätigt, nicht erlaubt. Die Bank der Person A erhät ihren Ausgleich für Ihren Arbeitsaufwand nämlich von der Firma die die Lastschrift getätigt hat. Dieser Firma wird durch die Rückbuchung ein Entgelt von 3€ belastet.

Hallo,

als gebührenfreier Hinweis für einen Neuankömmling: die Benachrichtigung für Deinen Artikel habe ich erhalten und nicht der Fragesteller, weil Du auf meinen Artikel geantwortet hast.

Die Baumstruktur dieses Forums mag anfänglich verwirrend wirken, ist aber absolut genial. Allerdings muß man eben darauf achten, wo und wem man antwortet. Die Zuordnung der Artikel - d.h. von Frage und Antwort bzw. Artikel zu Artikel, d.h. wer antwortet wem - ist so viel besser erkennbar als in den meisten anderen Internetforen.

Im übrigen sei noch erwähnt, daß das Verbot der erwähnten Gebühren eben nicht gesetzlich geregelt ist, sondern lediglich durch Gerichtsurteile festgestellt wurde.

Gruß
Christian

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