Hallo,
ich habe ein kleines Gartengrundstück 140qm geerbt.
Vorbesitzer waren Vater und Mutter gemeinsam. Zuerst verstarb meine Mutter und etwas später mein Vater. Nun, da das Grundstück auf mich umgeschrieben werden soll, muss ich 2 Erbscheine beantragen u bezahlen.
Jeweils 68€, das wird aus dem Wert des Grundstücks errechnet.
Der erste Erbschein besagt, dass die Grundstückshälfte der Mutter auf meinen Vater übertragen wird (so steht die Erbfolge in einem handschriftl Testament) , der zweite Erbschein besagt, dass ich nun die Begünstigte bin.
Frage: Da sich die Gebühr des Erbscheins nach dem Grundstück errechnet, verstehe ich nicht, dass es bei beiden der gleiche Betrag sein soll. denn mein Vater muss ja nur den Teil der Mutter also die Hälfte auf sich übertragen lassen, die andere Hälfte hat ja ihm gehört.
Oder muss man immer die Gebühr für das gesamte Grundstück bezahlen, obwohl einem schon die eine Hälfte gehört?.
Bei dem geringen Grundstückswert rechnet es sich nicht, einen Notar zu befragen.
Für eine sachkundige Auskunft auf diesem Wege wäre ich dankbar.
Frage 2: leider hat das Amtsgericht das handschriftl. Testament von meinem Vater gegen meinen Willen einbehalten. Ich bekomme nur eine beglaubigte Kopie. Das Schriftstück hat für mich einen ideellen Wert, und ich kann nicht verstehen, dass es nun in den Archiven des Gerichts verstauben muss und das Gericht nicht die beglaubigte Kopie aufheben könnte. Es gibt weit u breit keinen anderen Erben.
Hätte ich es nicht mitgebracht, so hätte man es nicht einbehalten können. Dumm, wenn man ehrlich ist.
vG sitroe