Einen wunderschönen guten Tag an alle!
Ich hätte da eine Frage bezüglich der Erhebung von Gebühren für das Betreten eines Sportplatzes bzw. des umschließenden Geländes, um dort ein Fußballspiel zu sehen - bspw. in der Bezirksklasse.
Ist das so ohne weiteres möglich oder muss der genaue Preis bzw. überhaupt die eigentliche Erhebung in der „Stadionordnung“ festgeschrieben sein?
Kann also ein beliebiges Mitglied des Vereins, das bswp. vom Abteilungsleiter (oder was weiß ich =) ) dazu autorisiert wurde, ohne Grundlage diese Gebühren „einsammeln“?
Wenn ja, müsste ja rein theoretisch über diese Einnahmen auch Rechenschafft in irgendeiner Form abgelegt werden, oder?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Eric
Hallo,
i.d.R. ist es so, dass ein Verein zu seinen Spielen sein eigenes Stadion nutzt, oder aber eines mietet (zB von der Stadt/Gemeinde).
Für die Dauer der Miete ist natürlich der anmietende Verein der Hausherr und kann
a) bestimmen, wer zu seinem Spiel Einlass bekommt und
b) wieviel dieser Einlass kosten soll.
Die Stadionordnung kann gar keinen Preis festschreiben, da einfach die Vielfalt der Veranstaltungen zu groß ist (Fußball, hier verschiedene Klassen, Leichtathletik, Rasenhockey, American Football, Volleyball, Rasenhalma udn was weiß ich), dies müsste ja dann alles geregelt sein.
Kann also ein beliebiges Mitglied des Vereins, das bswp. vom
Abteilungsleiter (oder was weiß ich =) ) dazu autorisiert
wurde, ohne Grundlage diese Gebühren „einsammeln“?
logisch
Wenn ja, müsste ja rein theoretisch über diese Einnahmen auch
Rechenschafft in irgendeiner Form abgelegt werden, oder?
Der Verein muss natürlich auch jährlich eine Steuererklärung abgeben, in dieser müssen die Einnahmen angegeben sein.
Hoffe es hilft,
Grüße
Wawi
Soweit so gut, danke.
Besteht denn seitens des Vereins bei einer solchen Veranstaltung (unabhängig von ihrer Größe) irgend eine Verpflichtung für sogenannte Ordnungskräfte sobald Eintritt verlangt wird?