Moin,
gibt es eigentlich eine einheitliche Regelung, die besagt, dass Gebühren nur dann erhoben werden dürfen, wenn eine Verbindung tatsächlich zustande gekommen ist?
Hintergrund meiner Frage:
Mein Kebalmodem, an dem auch das Telefon hängt, hatte sich kürzlich aufgehängt, und es ging nur noch das DSL - das Telefon war tot. Da ich nun nicht wusste, ob es an Apparat, Modem oder Betreiber liegt, nahm ich mein Handy und rief mich sozusagen selbst an. Da kam dann sofort die Meldung, dass der Voicemail-Service nicht aktiv sei (weil ich die Netz-Mailbox nicht eingerichtet habe). So weit, so gut. Es lag also am Modem (was sich auch bestätigte).
Das Problem war, dass mich dieser Test 0,81 EUR gekostet hat (Prepaid nachmittags wochentags). Nun frage ich mich:
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Wer hat das Geld bekommen? Der Handy- oder der Festnetzprovider?
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Ist das überhaupt zulässig - es bestand ja keine Verbindung?
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Falls nicht, gibt es Ausnahmen bzw. Hintertüren?
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Kann es ein technisches Problem sein, da zwei unterschiedliche Netze im Spiel sind?
Im Internet konnte ich leider nichts dazu finden, da alle Suchbegriffe andere Inhalten zutage förderten. Die gleiche Frage stellt sich übrigens, wenn selbige Meldung nach x Mal Klingeln kommt, ohne dass ich rangehe. Kostet das den Anrufer was? Ich werde das jetzt mit dem Handy erstmal nicht ausprobieren
Danke für Hinweise,
Kristian