Hallo zusammen!
Welche Tätigkeiten eines Hausverwalters im Vorfeld einer Vermietung können eigentlich dem potentiellen Mieter in Rechnung gestellt werden.
Stellen wir uns einmal vor, Herr A habe eine Wohnung besichtigt und seinen Willen bekundet, diese zu mieten. Darauf hin setzt der Verwalter in einen Mietvertrag dessen Namen,sowie die Bezeichnung des Mietobkejtes ein. Er sendet A diesen, sowie diverse Formulare bezüglich Solvenz und Mietschuldenfreiheit per E-Mail zu.
Wenn nun A sich doch entschließt, die Wohnung nicht zu mieten, kann der Verwalter ihm dann aufgrund der mündlichen Zusage „Aufwendungen für Telefonate, Arbeitszeit, Fahrtkosten, Ausfertigung des Mietvertrages und Vorbereitung der Wohnungsübergabe“ berechnen? Sagen wir für pauschal 50 €.
Ich hielte die genannten Tätigkeiten für normale Aktivitäten eines Hausverwalters. Dass im Einzelfall nicht immer ein Vertrag zustande kommt, dürfte (je nach Vertrag zwischen diesen Parteien) das übliche Risiko des Verwalters oder des Hauseigentümers sein. Was sagen die Experten, liege ich mit meinem Rechtsempfinden völlig falsch?
Gruß,
Arndt