Gebühren für Reisepass

Hallo zusammen!

Kann mir jemand sagen, ob ich einen normalen Reisepass beantragen und bezahlen muß, wenn ich einen vorläufigen (grün)
brauche. Auf dem Passamt sagte man mir, der normale Reisepass wäre nicht rechtzeitig zu meinem Abreisetermin fertig und ich müsse einen vorläfigen beantragen. Geht aber nur, wenn der normale auch geordert wird. Würde so im Gesetz stehen.
In einer Nachbargemeinde ist es aber nicht nötig, beide zu ordern.
Wer ist hier nicht ganz auf dem richtigen Stand?

Gruß Gerrit

Hallo Gerrit,

grundsätzlich ist es richtig, dass der vorläufige RP nur ausgestellt wird, wenn der „Richtige“ beantragt wird und nicht mehr früh genug fertig wird. Das macht aber beim RP keinen Sinn, denn meistens wird der „Richtige“ dann gar nicht mehr gebraucht. Also machen viele Behörden dort eine Ausnahme, alle aber leider nicht. Beim Personalausweis ist diese Maßnahme auch in Ordnung, denn den braucht mann immer und der vorläufige ist auch nur drei Monate gültig.

Wenn Deine Behörde sich aber quer stellt, wirst Du wohl nichts machen können.

Gruß Günter