Wenn ich einem Anwalt vorab ein „Honorar“ gebe, der aber für mich gar nichts tun kann oder einen Kollegen beauftragen muss,
* habe ich dann Anspruch auf eine Rechnung seiner Tätigkeit?
* Und wo nach richtet sich die Höhe seiner Leistung?
Wenn ich einem Anwalt vorab ein „Honorar“ gebe, der aber für mich gar nichts tun kann oder einen Kollegen beauftragen muss,
* habe ich dann Anspruch auf eine Rechnung seiner Tätigkeit?
* Und wo nach richtet sich die Höhe seiner Leistung?
Auskünfte kann du beim zuständigen Amtgericht erfragen.
Gebührenverordnung etc.Ebenfalls bei der Anwaltskammer.
Gruss ManagerSOS Karin Schneider
Auskünfte kann du beim zuständigen Amtgericht erfragen.
Gebührenverordnung etc.Ebenfalls bei der Anwaltskammer.
Gruss ManagerSOS Karin Schneider
DANKE, habe mir fast gedacht. Und schon eine Schreiben vorbereitet…