Gebühren für Überführungskennzeichen

Hallo,

im November 2010 wurde ein Überführungskennzeichen bei einer Versicherung in Anspruch genommen. Jetzt nach 6 Monaten kommt der Brief für die Gebührenzahlung. Bei der Versicherung wurde das Auto auch anschließend versichert und es war bekannt, dass damit die Gebühren für das Kennzeichen gemindert werden. Die Summe beträgt 20€, ist nicht viel Geld aber hier die Frage:

Gibt es eine Frist in der die Versicherung ihre Kosten geltend machen kann? 6 Monate später ist ziemlich lang, oder?

Bezahlung ist innerhalb einer Woche. Wäre dankbar für schnelle Antworten.

Gruß Lena

Hallo,

Überführungskennzeichen sind eine Sonderform.
Um diese „kostenfrei“ zu bekommen, muss der „richtige KFZ Antrag“ auf den Beginn der Kurzzeitkennzeichen „zurück“ verlegt werden.

Bsp.
Kurzzeitkennzeichen vom 1.4.-5.4.
Anmeldung des neuen Autos am 7.4.

Somit muss der Vertrag des Autos am 1.4. rückwirkend beginnen.

Ist aber eine Lücke entstanden, dann wird die Gebühr wohl berechtigt sein. Sonst mal bei der Gesellschaft nachfragen, warum dies so wäre!

VG René

Gibt es eine Frist in der die Versicherung ihre Kosten geltend machen kann? 6 Monate später ist ziemlich lang, oder?

Es kommt selten vor, das sich jemand beschwert, dass er nicht sofort zahlen muß. Das Vorgehen der Versicherung ist nicht zu beanstanden.