Gebühren für Überziehung?

Hallo! Nachdem ich schon die Suchfunktion bemüht, aber nicht fündig geworden bin, habe ich jetzt eine Frage an euch. Ist es rechtens, das eine Bank bei der kurzfristigen ( 1/2 Tag) geringfügigen Überziehung des eingeräumten Dispos (ca. 2 Eur, verursacht durch eine Lastschrift) ein „ENTGELTE FUER VOM KUNDEN VERANLASSTE VERFUEGUNGEN UEBER DEN GUTHABENSALDO ODER DAS EINGERAEUMTE LIMIT HINAUS.“ berechnet, welches sich auf immerhin 5 Eur beläuft? Wenn ich früher geringfügig über den Saldo hinaus war, hat meine Bank die jeweilige Lastschrift zurückgegeben, woraus zugegebenrmaßen aber auch Gebühren entstehen. Neuerdings erheben sie dieses „Entgelt“. Was ist davon zu halten? Ist das rechtens? Zumal Einzahlungen auf meinem Konto, die Parallel zu der Überziehung laufen, erst 1 Tag später gutgeschrieben werden.

Vielen Dank für eure Mühen!

Anne78

Hi

davon zu halten? Ist das rechtens?

Wenn Du eine ist-das-rechtens Antwort auf Deine Fragen haben willst, müßtest Du Dich an die FAQ:1129 halten.

Rechtsberatung darf nämlich nur von Anwälten (gegen Geld) erteilt werden.

Sollte es Dir aber nur um die Gepflogenheiten bei Banken gehen, dann sieht die Sache anders aus.

Gruß
Edith

Da hast du vollkommen recht. Ich vergesse das immer wieder. Natürlich interessiert mich nur, ob so ein Vorgehen bei Banken allgemein üblich ist. D.h., ob auch andere Banken so ein Entgelt erheben. Man liest ja manchmal davon, das Geldinstitute Gebühren berechnen, wo sie es gar nicht dürften. Hat jemand schon ähnliches von Banken gehört?

MfG Anne78

Handelt es sich um ein Geschäftskonto?
-> Dann ist es durchaus üblich. nicht alle Banken machen dies, aber einige. Schau doch mal in das Preisverzeichnis deiner Bank. Dort muss dieser Punkt behandelt werden.
Zu Erklärung: Eine nicht abgesprochene Überziehung kann durch die Bank genehmigt werden. So ist es in deinem Fall geschehen. Und eine solche Genehmigung kann mit Kosten/Gebühren versehen sein.

Handelt es sich um ein Privat-/Gehaltskonto?
-> Dann ist es eher unüblich.

Hallo,

nein, auch bei Privatkonten ist das mittlerweile üblich. Vielleicht nicht grad beim ersten Mal, aber wenn der Kunde das öfters macht, nimmt die Bank gern eine erhöhte Kontoführungsgebühr aufgrund enger Disposition. Das darf sie, denn Gebühren, die nicht im Preisverzeichnis stehen, darf sie nach „billigen Ermessen“ (315 BGB) berechnen, womit klar sein sollte, dass das alles andere als billig ist…

Aus Sicht der Bank ist das aber in Ordnung, da das wirklich manuelle Arbeit macht.

Es kommt der Bank dabei nicht nur auf den Ertrag an, sondern auch auf den „erzieherischen Effekt“.

Gruss Hans-Jürgen
***