Gebühren für Versicherungsmakler

Hallo,

habe grad so einiges über PKV und PKV hier gelesen. Da stellt sich mir eine Frage:

Woher weiss man eigentlich vorher was ein Versicherungsmakler kostet? Also mal angenommen, man geht sucht sich übers Netz einen Makler, der sagen wir als „Qualifikation“ Mitglied in einem Verein für freie Versicherungsmakler ist. Ruft den an macht einen Termin und lässt sich dann zwei drei Stunden ausführlich beraten? Bekommt man dann dafür eine Rechnung oder finanziert der Makler sich wie Vertreter über Provisionen? Und woher weiß man, was sowas kostet, geht das z.B. wie bei StB oder Rechtsanwalt nach Gebührenordnung oder evtl. nach Stundensatz? Muss einen der Makler auf seine Kosten hinweisen bzw. darüber informieren oder kann der davon ausgehen, dass der Kunde, der einfach mal schnell reinschaut das weiß und somit eine Willenserklärung abgibt und mit den Kosten einverstanden ist? Oder muss im Endeeffeckt ein richtiger Maklervertrag, in dem auch die Kosten ausgewiesen sind, unterschrieben werden?

Danke schon mal für hoffentlich informative Antworten.

Hallo,

ein Versicherungsmakler erhält für seine Beratung eine Courtage aus den abgeschlossenen Versicherungen und geht leer aus, wenn die Beratung nicht zu einem Mandat oder einem Abschluss führt.

Honorare zahlst Du bei einem Hnorarberater, der vor der Beratung einen Vertrag mit Dir abschließt in dem das Honorar definiert ist.

Wenn der Versicherungsmakler Dir einen Vertrag vorlegt, was nicht unüblich ist, dann solltest Du ihn natüprlich lesen und ihn Dir ggf. erläutern lassen. Hier werden aber i.d.R. die Rechte und Pflichten geregelt. Der Vertrag kann dann für die PKV eingegrenzt werden. Eine Vollmacht brauchst Du für KV nicht erteilen.

Viele Grüße
Thorulf Müller

Hallo,

danke für die promte Antwort, dass heißt also quasi wenn der Makler nicht mal die ganze Anschrift wissen will, dann kann man ziemlich sicher sein, dass kein Brief mit unangenehmen Überraschungen (sprich Rechnung) kommt (an welche Adresse auch:smile:) und der Makler nur was verlangen kann, wenn vorher ein Vertrag mit den entsprechenden Pflichten etc. unterschrieben wurde.

Doch dann bezieht ja quasi ein Makler sein Gehalt doch genauso wie ein Vertreter, nur halt von verschiedenen Gesellschaften oder muss doch der Kunde die Courtage zahlen und nicht die Versichrungsgesellschaft?

Besten Dank.

Hallo Jogibär,

man ziemlich sicher sein, dass kein Brief mit unangenehmen
Überraschungen (sprich Rechnung) kommt (an welche Adresse
auch:smile:) und der Makler nur was verlangen kann, wenn vorher
ein Vertrag mit den entsprechenden Pflichten etc.
unterschrieben wurde.

Wie Thorulf schon schreibt, der Makler erhält seine Vergütung durch ddie Versicherung, wenn er einen Vertrag vermittelt. Aus Deiner Schilderung lese ich, dass Du ihm kein Beratungshonorar zugesagt hast. Also bist Du vor Honorarforderungen sicher.

Doch dann bezieht ja quasi ein Makler sein Gehalt doch genauso
wie ein Vertreter, nur halt von verschiedenen Gesellschaften

Genauso ist es !

oder muss doch der Kunde die Courtage zahlen und nicht die
Versichrungsgesellschaft?

Natürlich zahlt der Kunde im Endeffekt die Courtage, die ist nämlich in die Prämie einkalkuliert. Aber dafür erhält der Kunde auch eine Leistung, das darf man nicht vergessen.

Gruß Nordlicht

Ergänzung zu Nordlicht und Thorulf
hallo Jogibär,
Du könntest jetzt auf die Idee kommen, dass Du Deine KV billiger bekommst, wenn Du Dich direkt an die Gesellschaft wendest.
Doch dies ist nicht der Fall. Es kostet 100 % das gleiche.
Du hast also nur Vorteile, wenn Du mit einem Makler zusammenarbeitest. Denn der hilft Dir, der übernimmt die Kontrolle über den Antrag bis zu Deiner Police und der haftet für einen evtl. Blödsinn, den er vermittelt hat. Du aber kannst Dich schlecht selbst haftbar machen, oder?
Was immer wieder versucht wird: dem Makler eine Provisionsteilung rauszukitzeln. Würde der Makler (oder Mehrfachagent) darauf eingehen, würde er sich strafbar machen: es ist gesetzlich verboten. Er kann was anderes machen: wenn Du ihm eine Empfehlung gibst und diese zum Abschluss führt, dann kann er Dich dafür bezahlen. Allerdings wird der Makler bei einer vorzeitigen Kündigung des neuen VN von Dir diese Bezahlung wieder zurück verlangen.
Grüße
Babalou

Hi,

als ich deine Frage las, musste ich ein wenig schmunzeln*sorry*
ich arbeite selber in einem Versicherungsmakler-Büro.
Also es gibt sicher solche und solche. Aber wenn der Makler wirklich seriös arbeitet (so wie wir) wird er dir weder für eine Beratung noch für die Betreuung irgendwas in Rechnung stellen! Das ist das unternehmerische Risiko ob er dich als Kunden gewinnt oder eben nicht.
Aber wie gesagt, schwarze Schafe gibt es überall und ich würde mich an deiner stelle erst über evtl. kosten diesbezüglich bei dem jeweiligen unternehmen erkundigen bevor du dich da auf etwas einlässt bzw etwas unterschreibst!

mfg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

kleiner Einspruch:
es gibt Makler, die nur auf Honorarbasis arbeiten, also ähnlich wie vereidigte Versicherungsberater.
Die bekommen auch keine Provision von nder Versicherung.
Grüße
Babalou

ahja… nun, man lernt nie aus:smile: sorry das war mir in dieser Form bisher nicht bekannt!
Nichts für ungut
mfg tina