Gebühren für Wahrnehmung des Rückgaberechts?

Hallo,

wenn man von einem gewerblichen Verkäufer bei EBAY etwas ersteigert, sofort bezahlt, geliefert bekommt und man von seinem gesetzlichen Rückgaberecht frist- und formgerecht gemäß seiner Widerrufs- und Rückgabeerklärung in der Auktion Gebrauch macht, sprich den Artikel versichert als bezahltes Paket nachweislich zurücksendet (und bisher noch keine Rückerstattung des Kaufbetrages erhalten hat), warum bekommt man dann von EBAY einen Hinweis

Der Verkäufer xxxxx hat uns informiert, dass Sie sich darauf geeinigt haben, den Kauf für den obigen Artikel nicht abzuschließen bzw. dass Sie den Artikel wieder zurückgegeben haben. Daher hat der Verkäufer eine Gutschrift der Verkaufsprovision beantragt.
Bitte antworten Sie bis xx. xx. 2006 und teilen Sie uns mit, ob Sie der Einigung zustimmen.

Ist ja schön und gut, dass er seine Verkaufprovision zurückerstattet bekommen kann. Nur „riecht“ mir das danach - nachdem ja auch EBAY nichts zu verschenken hat -, dass dem Käufer dann irgendwelche Gebühren aufgebrummt werden.

Ich konnte in der HILFE dort keinerlei Angaben finden, was es eigentlich für den KÄUFER für Konsequenzen oder Kosten/Gebühren hat, wenn man dieser „Einigung“ zustimmt oder ablehnt.

Kennt sich jemand damit aus und/oder hat jemand das schon mal selbst erlebt: werden einem Käufer Gebühren berechnet dafür, dass er den Artikel gesetzeskonform zurückgibt?

Danke.
Christina

hallo,

Ist ja schön und gut, dass er seine Verkaufprovision
zurückerstattet bekommen kann. Nur „riecht“ mir das danach -
nachdem ja auch EBAY nichts zu verschenken hat -, dass dem
Käufer dann irgendwelche Gebühren aufgebrummt werden.

Warum riecht das und welche Gebühren sollten das sein? eBay verschenkt auch nichts von seinen reichlichen Provisionen, sondern korrigiert nur die ungerechtfertigte Berechnung für einen nicht zustande gekommene Transaktion.

Ich konnte in der HILFE dort keinerlei Angaben finden, was es
eigentlich für den KÄUFER für Konsequenzen oder
Kosten/Gebühren hat, wenn man dieser „Einigung“ zustimmt oder
ablehnt.

Keine. Ist lediglich die Bestätigung des Käufers gegenüber eBay, dass das Begehren des Verkäufers, die Provision gutgeschrieben zu bekommen, gerechtfertigt ist.

Wenn du dieser Einigung nicht zustimmst, würde ich dir als Verkäufer den Artikel postwendend wieder zuschicken, da du gegenüber eBay ja erklärst, dass du der Rückgabe des Artikels nicht zustimmst. Logisch - oder?

mfg Günter

Hi Christina,
du kannst sicher verstehen, daß der VK die Provision von Ebay zurückhaben will, wenn denn euer Geschäft nicht zustande gekommen ist. Man muß Ebay ja nicht unnötig Geld schenken :smile:

Daß er dich bittet, das Ebay gegenüber zu bestätigen, ist absolut Usus und für dich weder mit Kosten noch mit Risiken verbunden. Du bestätigst lediglich, daß du den Artikel nun doch nicht abgenommen hast, was bei deinem Händler ja dein gutes Recht ist.

MfG
Julia

Hi

Wenn du dieser Einigung nicht zustimmst, würde ich dir als
Verkäufer den Artikel postwendend wieder zuschicken, da du
gegenüber eBay ja erklärst, dass du der Rückgabe des Artikels
nicht zustimmst. Logisch - oder?

Hm nö… als Käufer würde ich erstmal das Geld haben wollen nachdem ich die Ware schon zurückgeschickt hab.
Ist nicht erst dann die Rückabwicklung abgeschlossen? ^^

MfG
Lilly

hallo Lilly,

Hm nö… als Käufer würde ich erstmal das Geld haben wollen
nachdem ich die Ware schon zurückgeschickt hab.
Ist nicht erst dann die Rückabwicklung abgeschlossen? ^^

Der Verkäufer beantragt bei eBay die Gutschrift der eBay-Provision. eBay erkundigt sich also bei mir, ob der Verkauf tatsächlich nicht zustande gekommen ist. Bestätige ich das (Rücktritte vom Kauf), bekommt der Verkäufer die Provision gutgeschrieben und schickt mir das Geld zurück. Abgeschlossen. Alle sind glücklich.

Ich hatte den Fall erst Anfang Februar beim Quelle-Shop. Hat problemlos geklappt incl. positiver Bewertung. Ganz nebenbei der erste Fall bei ca. 450 Käufen seit 2003.

mfg Günter

Hi

Hm nö… als Käufer würde ich erstmal das Geld haben wollen
nachdem ich die Ware schon zurückgeschickt hab.
Ist nicht erst dann die Rückabwicklung abgeschlossen? ^^

eBay erkundigt sich also bei mir, ob der
Verkauf tatsächlich nicht zustande gekommen ist. Bestätige ich
das (Rücktritte vom Kauf), bekommt der Verkäufer die Provision
gutgeschrieben und schickt mir das Geld zurück. Abgeschlossen.
Alle sind glücklich.

Und wenn der VK nicht das Geld zurück schickt?

Als K hab ich schon den ersten Schritt getan… ich habe Vorkasse geleistet beim Kauf und ich hab die Ware ordentlich zurückgeschickt beim Rücktritt.
Der VK sollte den zweiten Schritt machen. Dann kommt der dritte. Und alle sind glücklich ^^

So lange ich für die Ware bezahlt hab sehe ich die Sache nicht als abgeschlossen und bestätige da gar nix.

MfG
Lilly

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