Gebühren für zusätzliche Schornsteinreinigung

Hallo,

wer muß in einer Mietwohnung die Gebühren für die Schornsteinreinigung eines Schornsteines zahlen, der ausschließlich zum Betrieb von Festbrennstoff- Zusatzbeheizungen (Kaminöfen) verwendet wird. Die Nutzung erfolgt durch die Mieter individuell (Einer mehr, der andere weniger, oder auch gar nicht.) Nebenher existiert natürlich eine funktionsfähige Gas-Zentralheizung.
Es ist doch unlogisch diese Kosten mit der Heizkostenabrechnung (der Zentralheizung) auf alle Wohneinheiten umzulegen! (FAQ 1341)

Also wie werden dise Nebnkosten korrekt abgerechnet.

Grüße
vom
Linksabbieger

wenn alle mieter einen kaminofen in der wohnung haben und den schornstein damit nutzen könnten, ist die umlage auf alle mieter nicht unlogisch, sondern eigentlich die einzig sinnvolle variante. man hat ja keine zähler, anhand derer man die nutzung festlegen könnte.

hallo!

Es ist doch unlogisch diese Kosten mit der
Heizkostenabrechnung (der Zentralheizung) auf alle
Wohneinheiten umzulegen!

Finde ich gar nicht. Die Kosten für die Treppenreinigung werden ja auch nicht individuelle abgerechnet, obwohl der eine zweimal am Tag außer Haus geht und der andere nur einmal.

Sollen die Kaminofen-Benutzer Tagebuch führen, damit man anhand der Nutzungstunden abrechnen kann? Allerdings … bei mir ensteht viel weniger Ruß als bei anderen …

Gruß,
Max

hallo!

Es ist doch unlogisch diese Kosten mit der
Heizkostenabrechnung (der Zentralheizung) auf alle
Wohneinheiten umzulegen!

Finde ich gar nicht. Die Kosten für die Treppenreinigung
werden ja auch nicht individuelle abgerechnet, obwohl der eine
zweimal am Tag außer Haus geht und der andere nur einmal.

Ich finde die Umlage mit den Zentralheizungskosten deswegen unlogisch, weil die üblicherweise verbrauchsorientiert ist. (Ist wohl so festgelegt)
Wer aber nur mit dem Kaminofen heizt. Der verbraucht fast keine Heizkörperwärme aus der Zentralheizung (Gas), also geht der Anteil an den Betriebskosten der Zentralheizung gegen Null.
Nun zahlen also jene Mieter, die die Zentralheizung nutzen die notwendige Schornsteinreinigung für den Kaminofenheizer mit.

Das kann’s doch nicht sein?

Grüße
vom
Linksabbieger

Hallo,
was steht denn im Mietvertrag zu diesem Thema?
Gruß
[EDIT: Name auf Wunsch entfernt] (ianal)

wenn alle mieter einen kaminofen in der wohnung haben und den
schornstein damit nutzen könnten, ist die umlage auf alle
mieter nicht unlogisch, sondern eigentlich die einzig
sinnvolle variante.

Zustimmung! Allerdings stellt sich die Frage, ob wie hier geschildert eine Kopplung an die Heizkosten sinnvoll/zulässig ist oder ob es nicht korrekter wäre nach Wohnfläche abzurechnen? Schließlich sagt die Nutzung der Zentralheizung nichts über die Nutzung des Kamins aus.

Hallo!

Ich finde die Umlage mit den Zentralheizungskosten deswegen
unlogisch, weil die üblicherweise verbrauchsorientiert ist.

Ja, das wäre in der Tat unlogisch. Gibt es bei den Heizungskosten denn keinen Anteil, der wohnungsbezogen umgekegt wird? Ich dachte immer, nur der Verbrauch wird verbrauchsorientiert umgelegt. :smile:

Gruß,
Max

Servus,

Wer aber nur mit dem Kaminofen heizt. Der verbraucht fast
keine Heizkörperwärme aus der Zentralheizung (Gas),

aber er zahlt 30 - 50% der Kosten der Zentralheizung anteilig nach Fläche oder umbautem Raum mit.

Zur Strafe für den trostlosen Wirkungsgrad seines Kamins kann er aber die Kosten, die aus dem Betrieb seiner Kaminheizung erwachsen, nicht zu 30 - 50% flächenanteilig auf die anderen Parteien umlegen lassen, sondern bloß den Kaminkehrer.

Installation des Ungetüms und das Heizmaterial zahlt er selber ganz alleinigs.

Schöne Grüße

MM

Servus,

ist oder ob es nicht korrekter wäre nach Wohnfläche
abzurechnen?

das geschieht schon. Ein Anteil zwischen 30 und 50 % der Heizkosten muss nach Wohnfläche oder umbautem Raum umgelegt werden.

Schöne Grüße

MM

das geschieht schon. Ein Anteil zwischen 30 und 50 % der
Heizkosten muss nach Wohnfläche oder umbautem Raum umgelegt
werden.

Das war mir klar, allerdings hätte ich gesagt, dass der Kamin mit der Zentralheizung nichts zu tun hat. Nach näherem Überlegen bin ich aber anderer Meinung. Davon, dass einige Parteien den Kamin nutzen, profitieren auch die anderen, da so zusätzliche Wärme ins Haus kommt.

Hi,

wie ist den sicher gestellt, dass der Schornstein ausschließlich für die Festbrennstoff-Heizungen genutz wird?
Gibt es für die Gas-Zentralheizung einen gesonderten Abluftweg?

Wenn ja, kann (soweit nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist) die Reinigung des nicht genutzten Schornsteins nicht an die entsprechenden Mieter umgelegt werden.

Wenn nein:
Jede Heizung im Haus nutzt den Schornstein, um seine „Abgase“ zu entsorgen - auch die Gas-Zentralheizung.
Die Schornsteinreinigung dient dazu, den Abzug dieser Gase zu gewährleisten (z.B. Vogelnester oder Blätter entfernen).
Daher haben sich alle Mieter an den Kosten zu beteiligen.

ABER: Gegen eine jährliche Reinigung kann sich der Mieter mit Gaszentralheizung erfolgreich wehren, wenn eine Notwendigkeit nicht nachgewiesen werden kann (z.B. durch vorheriges Ausspiegeln).
siehe hierzu ein Urteil OVG Koblenz von 2006.

Gruss

Hi,

wie ist den sicher gestellt, dass der Schornstein
ausschließlich für die Festbrennstoff-Heizungen genutz wird?
Gibt es für die Gas-Zentralheizung einen gesonderten
Abluftweg?

Ja, Gas-Zentralheizung und Festbrennstoff-Einzelraumfeuerung sind an verschiedenen Schornsteinen angeschlossen.

Wenn ja, kann (soweit nichts anderes im Mietvertrag vereinbart
ist) die Reinigung des nicht genutzten Schornsteins nicht an
die entsprechenden Mieter umgelegt werden.

Ob die Schornsteine der Festbrenn… Kaminöfen (ist kürzer) genutzt werden liegt im Ermessen der Mieter. Zumindest besteht für alle Mieter die Möglichkeit zur Einzelraumfeuerung. Die Häufigkeit der Nutzung ist schwer nachweisbar, aber es darf davon ausgeganen werden, dass es keine vollkommen ungenutzten Schornsteine gibt. (Mehrfachbelegung)

Nur werden augenscheinlich alle Schornsteinfergerrechnungen von der Hausverwaltung gesammelt und mit den Heizkosten (verbrauchsorientiert!) abgerechnet.
Ist unlogisch, aber wohl nicht ungesetzlich!

ABER: Gegen eine jährliche Reinigung kann sich der Mieter mit
Gaszentralheizung erfolgreich wehren, wenn eine Notwendigkeit
nicht nachgewiesen werden kann (z.B. durch vorheriges
Ausspiegeln).
siehe hierzu ein Urteil OVG Koblenz von 2006.

Danke für diese Information, das war mir neu.

Grüße
vom
Linksabbieger