Hallo,
habe 8 Monate (von November 2011 bis Juli 2012) in einer Wohnung gewohnt und das frei zugängliche/vorhandene Kabelfernsehen genutzt.
Nun bin ich ausgezogen und habe von meinen Ex-Vermietern nachträglich eine Rechnung über 119€ hierfür erhalten.
In meinem Mietvertrag steht über diese Nutzung oder Gebühren nichts. Es ist auch keine Vereinbarung hierfür getroffen worden. Auch nicht in den Nebenkosten erwähnt.
Ist das nun rechtens?
Vielen Dank für Eure Antworten schon mal im Voraus.
Kein Vertrag keine Zahlung. MfG
Hallo,
habe 8 Monate (von November 2011 bis Juli 2012) in einer
Wohnung gewohnt und das frei zugängliche/vorhandene
Kabelfernsehen genutzt.
Nun bin ich ausgezogen und habe von meinen Ex-Vermietern
nachträglich eine Rechnung über 119€ hierfür erhalten.
In meinem Mietvertrag steht über diese Nutzung oder Gebühren
nichts. Es ist auch keine Vereinbarung hierfür getroffen
worden. Auch nicht in den Nebenkosten erwähnt.
Ist das nun rechtens?
Vielen Dank für Eure Antworten schon mal im Voraus.
Hallo,
da kann ich leider nichts zu sagen, keine Ahnung.
mfg
Hallo ,
Gebühren für Kabelfernsehn sind Umlagefähig…somit nüssen Sie zahlen…es sei den est ist ausdrücklich im Mietvertrag vermerkt , daß Mietzins all inklusiv aller Nebenkosten ist !!!
Hallo, bedaure kann Ihnen dabei keine Antwort geben. Ist eine Mietrechtsangelegenheit, Sie sollten einen Mieterschutz oder Rechtsberater aufsuchen. Sorry, trotzdem viel Erfolg
Ich denke, diese Frage beantwortet besser ein Jurist als ein Techniker.
Viele Grüße
Ich kann Ihnen leider nicht weiterhelfen
MFG