servus,
angenommen ich hätte als anwalt anfang 2005 einem mandanten eine vorschußrechnung mit betrag x gesandt. dieser hätte den bezahlt und das verfahren wäre bis zum endgültigen abschluss gelangt (sep 2006).wärend der ganzen zeit, stand ich in permanenter kommunikation mit dem mandanten und habe ihm mehrere teilrechnungen geschickt. nun hätte ich anfang 2007 bemerkt, dass ich mich in der gebühren berechnung vertan habe und will vom mandanten die differenz zwischen dem was er bereits bezahlt hat und dem was nach meiner letzten berechnung noch offen ist.
kann ich das ohne weiteres nach abschluß machen, oder kann der mandant dagegen vorgehen?
Danke
Hallo Lawadude,
angenommen ich hätte als anwalt anfang
dann würde ich lieber einen Bogen um dich machen, schon alleine, weil du so eine Frage im Mietrecht stellst.
Ansonsten sind Korrekturen von Rechnungen schon möglich, aber man kann sie natürlich auch anfechten.
Wenn ich wirklich glauben würde, dass du der Anwalt wärest, würde ich es tun. Wäre ich dagegen Lawdude und wöllte den Anwalt anfechten, dann würde ich mir erst einmal die Summe anschauen, um die es geht und genau überlegen, ob es das wert ist. Könnte in die Hose gehen…
Wohlmeinenden Gruß!
Horst
Hallo Lawadude,
ich bin kein Experte. Ich würde deshalb eine „Abschlussrechnung“ als solches sehen, wie alle anderen „normalos“:
Die letzte Rechnung zum Abschluss.
Wie ein Kaufmann auch vorher rechnen muss, so sollte es auch von einem Anwalt gefordert werden können.
Wenn ein kaufmann sich zu seinen ungunsten verrechnet, ist es allein sein Problem.
Kauf dir mal z.B. ein Auto. Zahle einen Betrag an und zahle dann den restbetrag.
Und dann kommt der Händler und meint: „Tschuldigung. Ich habe mich verrechnet. Ich bekomme noch 100 €“
Na und? Vereinbart war das und das. Du hast mir die Rechnung gestellt und ich habe bezahlt, aus basta.
Hol dir das geld vom nächsten Dummen.
Als Anwalt würde ich überlegen, ob sich lohnt, sich selbst als „nicht fähig 1+1 zusammenzuzählen“ hinzustellen.
Wenn es ein geringerer Betrag ist, solte man es unter „Lehrgeld“ verbuchen.
Wenn der Anwalt jedoch den Fall vor Gericht bringt, wird er bei seinen Berufskollegen an Ansehen verlieren. (wieder wegen dem 1+1)
Vielleicht versucht es der Anwalt ohne §§ beim Mandanten:
„Mussten wir leider feststellen, dass folgende Posten in der Abschlusrechnung nicht berücksichtigt wurden. Bitte überweisen Sie uns den Betrag innerhalb der nächsten Zeit. Vielen Dank“
Damit würd eine nachvollziehbare Erklärung geliefert. Erklärungen „ziehen“ fast immer gegenüber „normalos“.
§§ lösen oft Ärger aus. Und wer ärgerlich ist wird schnell zum „Trotzkopf“, der nicht zahlen will 
Tschüß
grüßt ein „Normalo“
BJ