Gebühren Makler

Hallo,
wir möchten eine ältere Immobilie (Haus/Ofenheizung ca. 1930) über einen Makler verkaufen. Der Verkaufspreis wird so bei ca. 25 – 30.000 EUR liegen.Ist es normal, dass der Makler neben der normalen Provision vom Käufer, von uns zunächst 1000 EUR Gebühr für den „Verkaufsaufwand“ verlangt.
Ist diese Praxis üblich?

Hallo

Ich bin zwar kein Freund der Maklerbranche, mir ist es aber verständlich:

Die Maklercourtage beträgt i.d.R. 7% vom Kaufpreis.
Der Aufwand (Anzeigen, Besichtigungen) dürfte aber bei einer kleine, alten und iedrigpreisigen Immobilie eher höher sein als bei einer „Normal-Immobilie“, die eher das 10fache bringt.

D.h. bei 25.000 Euro Kaufpreis *7% erhält der Makler 1750€
bei 250.000 Euro Kaufpreis *7% erhählt der Makler 17.500€
Da muss man ja schon fast froh sein, überhaupt einen Makler zu finden, der sich mit der günstigen Immobilie befasst und nur 1000€ zusätzlich verlangt. Ich denke mal auch mit den 1000€ extra müsste der Makler schon Glück haben, überhaupt seinen Aufwand wieder reinzubekomen und einen angemessenen Stundensatz zu erzielen.

Grüsse Rudi

Hallo,

die normale Makler-Courtage beträgt 3 % + 19 % Steuer,
die er vom Käufer und auch vom Verkäufer verlangen kann.

Bei niedrigen Verkaufspreisen wird allerdings meist ein Festbetrag verlangt,
da sonst der Arbeitsaufwand + Kosten (wie z.B. Inserate, Auslagen, Fahrtkosten usw.) nicht abgedeckt ist.

Gruß Merger

Hi,

wie bereits erwähnt, je nach Bundesland schwankt die Provision zwischen 3 und 7% zzgl. MwSt.
Bei niedrigen Preisen sind die Makler der Meinung, dass sie zu wenig verdienen. Also schlagen sie was auf.

WICHTIG: Egal wie hoch die ausgemachte Provision ist. Sie wird erst NACH erfolgreichem Verkauf bezahlt. NIEMALS im Voraus oder „Anzahlung“.

MFG

wie bereits erwähnt, je nach Bundesland schwankt die Provision
zwischen 3 und 7% zzgl. MwSt.

Man sollte vielleicht erwähnen: Die unterschiedlichen Provisionshöhen kommen vor allem auch daher, dass in manchen Bundesländern die Provision ausschließlich vom Käufer, in anderen Bundesländern dagegen gemeinsam von Käufer und Verkäufer getragen wird.

http://www.immoverkauf24.de/immobilienmakler/maklerp…

Die Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer entspricht mE am besten dem Status des Maklers als Vermittler zwischen zwei Parteien - auch wenn es gerne anders behauptet wird, vertritt ein Makler keineswegs ausschließlich die Interessen des Verkäufers (zu dem u.U. noch nicht einmal ein Vertragsverhältnis besteht).

Gruß,
Max

Hallo,

hier noch weitere Informationen zu Maklerverträgen und Provisionen.

http://www.ruge-mydlak.de/Rechtsgebiete/Maklerrecht

Gruß Merger