Gebühren nach fehlgeschlagener Einzugsermächtigung

Hallo :smile:

Frau F ist bei einem Ökostromanbieter. Die Einzugsermächtigung besitzt dieser über den Betrag von 37 Euro. Jetzt konnte der Stromanbieter wg. fehlender Deckung nicht den gewünschten Betrag abbuchen und schreibt kurz darauf den ersten Brief mit einem Aufschlag von 11 Euro für den Aufwand. Ist das nicht zuviel? Können die Leute die Kosten einfach so hoch ansetzen wie sie wollen?

Jetzt hatte Frau F nur den fehlenden Betrag von 37 überwiesen und mit der nächsten Rechnung wurde verlangt, dass diese die normalen 37 Euro Abschlagszahlung + die 11 Euro + 3 Euro Mahngebühr (=53,00 Euro)überweist. Wäre das Rechtens?

lg, TC :smile:

Hi,

einem Aufschlag von 11 Euro für den Aufwand. Ist das nicht
zuviel?

Nein.

Können die Leute die Kosten einfach so hoch ansetzen
wie sie wollen?

Nein.

Jetzt hatte Frau F nur den fehlenden Betrag von 37 überwiesen
und mit der nächsten Rechnung wurde verlangt, dass diese die
normalen 37 Euro Abschlagszahlung + die 11 Euro + 3 Euro
Mahngebühr (=53,00 Euro)überweist. Wäre das Rechtens?

Die bei der Rückbuchung einer Lastschrift entstehen Kosten liegen in etwa in dieser Größenordnung. Die Banken verlangen hier recht üppige Gebühren, die auch unabhängig vom geschuldeten Betrag sind. Dem Stromanbieter dürfte es also nicht schwer fallen, den Schaden nachzuweisen. Jedes weitere warten macht die Sache für Fr. F im Zweifel nur noch teurer…

Gruß Stefan

Hallo TCh,
komme bei der Addition der genannten Werte nur auf 51 Euro.
Frau F. sollte in Zukunft Sorge tragen, dass das Konto für diesen Einzug gedeckt ist, und schnellstens den vakanten Betrag überweisen.
Jede weitere Mahnung erhöht nur den zu zahlenden Betrag.
MfG BM

hallo,

also ich hatte mal ein ähnlichen Fall mit einem Gasanbieter, da habe ich angerufen und gesagt, dass das Konto jetzt wieder gedeckt ist und dass so was nicht wieder vorkommt. Dann hat der Mitarbeiter gesagt, es wäre ok und ich muss den Zuschlag nicht bezahlen.

Aber es bereits gesagt wurde: Durch die Rückbuchung entstehen dem Stromanbieter Kosten und die darf auch wieder verlangen.

Gruß Simon

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen Dank für die Antworten. Dann würde sich Person A nun fügen, in dem Wissen, dass alles mit Rechten Dingen zu geht :smile:
lg, tc