vorzeitiger Übergang der Wohnung an den neuen M
Hallo
wie verhält es sich in folgender Situation:
Ein Mieter kündigt seine Wohnung in schriftlicher Form zum
nächstmöglichen Termin (3 Monate Kündigungsfrist) gekündigt,
mit der Info, vorzeitig ausziehen zu wollen und einen
Nachmieter stellen zu wollen.
gut
Die Vermietgesellschaft, die im Auftrag des Eigentümers das
Objekt verwaltet akzeptiert eine vorzeitige Beendigung des
Mietverhältnisses, Voraussetzung ist aber die Unterzeichnung
eines Aufhebungsvertrages, der den Mieter verpflichtet, einen
Nachmieter zu stellen und eine Pauschalgebühr für erhöhte
Aufwendungen i.H.v. einer Monatsmiete zu zahlen.
Wenn der Neumieter innerhalb eines Monats den begin MV unterschreibt spart der alte M immerhin 1 Miete. Wenn ein sofortiger Anschluß erfolgt sogar 2 Mieten.
Kann die Vermietgesellschaft eine solche Gebühr/Pauschale
erheben?
Warum sollte bei einem solchen Vergleich bzw. Vereinbarung sich beide Parteien sich nicht darauf einigen können, das die Vorteilen nicht nur bei dem Altmieter liegen?
Besteht hier eine Beziehung zu § 555 BGB „Eine Vereinbarung,
durch die sich der Vermieter eine Vertragsstrafe vom Mieter
versprechen lässt, ist unwirksam“?
Es geht hier nicht um eine Vertragsstrafe sonderen um eine Vereinbarung (Rechtsgeschäft) auf gegenseiten Vorteil.
Der VM könnte auch auf Einhaltung des Kündigungsrechts bestehen.
Danke und Gruß
vlg MC
PS:
Wenn es dem alten M der Vergleichsvorschlag nicht paßt kann dieser den neuen M als Untermieter schon in der Kündigungfristphase einziehen lassen (falls die Wohnung groß genug wäre), vorher die Genehmigung einholen. Die Begründung angeben zB aus wirtschaftlichen Gründen. Eine Verweigerung wäre nur aus besonderen Belangen möglich.
Danach kann der UM ja seinen MV antreten. Der alte M trägt bis dahin allerdings alle Haftungs- und übrigen Pflichten, auch zB wenn der UM nicht zahlt.
Also abwägen: was will man wirklich…