Gebühren rechtmäßig ?

Hi

Folgendes ist eintreten:
Ein bekannter Mobilfunkanieter wollte per Einzugsermächtigung dein Geld holen. Auf dem Konto war allerdings zuwenig Geld, das Geld würde aber umgehend nach der 1. Mahnung überwiesen.

Nun verlagt dieser Mobilfunkanieter über 25 Euro „Gebühren“ für die ganz Aktion. Sind Gebühren in dieser Größenordnung rechtmäßig bzw. wie kann man dagegen vorgehen ?

Gruß
Max

Eine nichteingelöste Lastschrift wg. mangelnder Kontodeckung verursacht Bankgebühren in dieser Höhe, d.h. Deine Bank hat von dem Mobilfunkanbieter 25 Euro verlangt, weil er eine Lastschrift einreichte, die nicht gedeckt war.

Von daher ist die Weiterbelastung legitim.

Hallo,

Nun verlagt dieser Mobilfunkanieter über 25 Euro „Gebühren“
für die ganz Aktion. Sind Gebühren in dieser Größenordnung
rechtmäßig bzw. wie kann man dagegen vorgehen ?

entgegen den Ausführungen meines Vorredners halte ich es für ausgeschlossen, daß das die reinen Bankgebühren sind. In meinem Gewerbe sind zwar noch die letzten Raubritter zu finden, aber das traut sich sogar ein Bankmensch nicht. Darin sind sicherlich noch eigene Gebühren des Mobiltel-Providers enthalten. Ob aß das statthaft ist, kann ich nicht beurteilen.

Gruß
Christian

In meinem Gewerbe sind zwar noch die letzten Raubritter zu
finden, aber das traut sich sogar ein Bankmensch nicht. Darin
sind sicherlich noch eigene Gebühren des Mobiltel-Providers
enthalten. Ob aß das statthaft ist, kann ich nicht beurteilen.

Die Gebühren variieren je nach Bank. Die Deutsche Bank verlangt z.B. EURO 30,-- für nichteingelöste Lastschriften. Das Minimum liegt bei EURO 12,50 (Sparkassen).

Tach Max,

schau mal in Deinen Mobilfunkvertrag. Meist steht dort explizit, daß der Anbieter im Falle einer nicht eingelösten Lastschrift das Recht hat, XXX,- EUR Bearbeitungsgebühren zu verlangen oder durch die bezogene Bank berechnete Gebühren weiterzuleiten.

Abgesehen davon halte ich es allderings auch für ziemlich entartet, derartige Gebühren zu verlangen - sei es nun durch den Lastschrifteinzieher oder die Bank. Aber diejenigen, in deren unmittelbarem Interesse es wäre, dagegen vorzugehen, haben leider meist andere Probleme.

Grüße
R o b.

Folgendes ist eintreten:
Ein bekannter Mobilfunkanieter wollte per Einzugsermächtigung
dein Geld holen. Auf dem Konto war allerdings zuwenig Geld,
das Geld würde aber umgehend nach der 1. Mahnung überwiesen.

Nun verlagt dieser Mobilfunkanieter über 25 Euro „Gebühren“
für die ganz Aktion. Sind Gebühren in dieser Größenordnung
rechtmäßig bzw. wie kann man dagegen vorgehen ?

Hallöchen,

Abgesehen davon halte ich es allderings auch für ziemlich
entartet, derartige Gebühren zu verlangen

auch hier sei wieder darauf hingewiesen, daß bei der Bearbeitung von Rücklastschriften - sowohl beim Anbieter als auch bei der Bank - nicht unerhebliche Kosten entstehen. Ob 25 Euro im Rahmen sind, ist eine andere Frage.

Gruß
Christian

Hm, da ist es ja komisch, daß wir derzeit gar nichts berechnen und früher DM 7,50 genommen haben. Da wir normalerweise nicht diejenigen sind, die mit Gebühren besonders zimperlich sind, erscheint mir Deine pauschale Aussage doch etwas gewagt.

Gruß
Christian

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Die Gebühren variieren je nach Bank. Die Deutsche Bank
verlangt z.B. EURO 30,-- für nichteingelöste Lastschriften.
Das Minimum liegt bei EURO 12,50 (Sparkassen).

Nein, das stimmt nicht. Ich habe grad den Jahreseinzug für die Mitglieder eines Vereins gemacht. Rückbelastungsgebühren beliefen sich auf € 3 und € 6 (Voba)

Gisela

Ich kann nur sagen, was die Banken und Sparkassen uns berechnen. Wir sind Einzelhändler und haben einige Tausende nicht eingelöste Lastschriften jedes Jahr - und das sind die Kurse, die uns berechnet werden.

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