hallo,
ich weiss nicht, ob ich nicht besser im rechtsbrett aufgehoben wäre, aber ich hätte meine frage gerne mathematisch gelöst.
rechtsanwälte berechnen aus einem streitwert ihre gebühren (meist 10/10).
wenn der streitwert bei 5.000 euro liegt, beträgt die 10/10 prozessgebühr 301,00 euro. wie kommt man auf diese 301,00 euro??
für hinweise bin ich dankbar.
leopold
unbeantwortbar …
hi,
aus mathematischer sicht ist deine frage unbeantwortbar. es gibt ca. 1.427.562 möglichkeiten, von 5.000 euro auf 301 euro zu kommen.
es handelt sich jedenfalls um 6.02 %; aber ob mit solchen prozentsätzen gerechnet wird, ob die abgestuft sind, ob es grundbeträge gibt: das kann dir wirklich nur das rechtsbrett beantworten. (außer, es gibt rechtsanwälte, die ab und zu hier vorbeischaun. aber rechtsanwälte interessieren sich - glaubich - nicht für zahlen, die keine geldbeträge sind *gggg*)
m.
wenn der streitwert bei 5.000 euro liegt, beträgt die 10/10
prozessgebühr 301,00 euro. wie kommt man auf diese 301,00
euro??
für hinweise bin ich dankbar.
leopold
Hallo Leopold,
Du sprichst hier auf die inzwischen abgelöste Gebührenberechnung nach BRAGO an. Diese kannte verschiedene Schwellwerte mit denen man einfach bestimmten Werten der Sache jeweils eine passende Gebühr zugewiesen hat, die dann für einen bestimmten Wertebereich linear stieg. Details findest Du im § 11 BRAGO. Gerechnet haben wir aber nie, sondern immer nur in der Tabelle nachgeschlagen.
Jedem einzelnen Arbeitsschritt waren dann Gebühren nach dieser Tabelle in 1/10 Anteilen zugeordnet. So gab es für einen Prozess in der ersten Instanz inkl. Beweisaufnahme damals insgesamt 30/10 (10/10 Geschäftsgebühr, 10/10 Verhandlungsgebühr und 10/10 Beweisgebühr). Außergerichtliche Tätigkeit wurde üblicherweise mit 7,5/10 abgrechnet, …
Nach RVG sieht die Sache jetzt schon wieder ganz anders aus, da rechnet man zwar auch mit den Schwellwerten und zugeordneten Gebührenbereichen, berechnet die Einzelleistungen jetzt aber nach einem speziellen Kostenverzeichnis mit vierstelligen Nummern und verwendet Dezimalbrüche (also außergerichtlich z.B. Nr. 2400 mit Faktor 1,3).
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]