Gebühren Rechtsanwalt

Hallo zusammen.
es ergibt sich folgender Sachverhalt.

Person A befindet sich in Streitigkeiten mit dem Vermieter. Um auf Nummer sicher zu gehen
holt sich Person A bei einem Rechtsanwalt eine Rechtsauskunft. Es findet nur ein Beratungsgespäch statt. Es wird keine Zahlungsvereinbarung geschlossen und der Rechtsanwalt wird auch nicht damit beauftragt den Vermieter anzuschreiben. Er rät dem Person A sogar erstmal auf dem gütlichen Wege eine Einigung mit dem Vermeiter zu finden.
In gleicher Angelegenheit bekommt Person A nun ein zweites Gespräch von dem gelciehn Anwalt. Wieder wird keine Zahlungsvereinbarung geschlossen, der Rechtsanwalt hat wieder nur eine beratende Funktion.
Wie darf der Rechtsanwalt nun abrechnen? Geht es nach Streitwert oder wird ein Beratungshonorar abgerechnet?

Vielen Dank für die Antworten.
Grüsse, a.

Hallo!
es fallen 2 x Beratungsgebühren an. Diese dürfen im Einzelfall 250,00 Euro nicht übersteigen.
Viele Grüße

W.

Hallo,

wird keine Gebührenvereinbarung im Hinblick auf die durchgeführte Beratung getroffen muss der Anwalt nach der RVG abrechnen. Hier greift § 34 RVG. Es wird nicht nach Streitwert abgerechnet.

Gruß