hallo zusammen,
diese woche habe ich meine unterlagen über die geschäfte vom letzten jahr erhalten. als ich diese mit meinem „trade-buch“ verglichen habe ist mir folgendes aufgefallen.
die transaktionskosten sind niederiger, als auf der orderbestätigung die ich gleich nach dem kauf bekommen habe.
ein anruf beim s-broker hat mich auch nicht weitergebracht, der herr am anderen ende der leitung hat leider keine ahnung, bzw. antwort gehabt.
ist des so richtig?
wenn ja, wieso sind die werte unterschiedlich?
wenn nein, was kann ich tun? immerhin will ich schnellstmöglich mein lohnsteuerjahresausgleich machen.
grüße alex
Hallo,
die transaktionskosten sind niederiger, als auf der
orderbestätigung die ich gleich nach dem kauf bekommen habe.
meinst Du die Anzeige im Onlinebanking über die Auftragsausführung?
Gruß
Christian
Ähm nein, ich bekomme die Orderbestätigungen direkt in mein S-Broker Postfach als PDF.
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OK, und von was weichen diese Orderbestätigungen ab? Und: enthalten die Orderbestätigungen alle Informationen, d.h. Gebühren usw.?
Gruß
Christian
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ein beispiel von vielen…
in der orderbestätigung sind unter dem punkt „provision“, kosten von 5,95 €. auf der jahresbescheinigung ist in diesem fiktiven fall allerdings nur 2,99 € berechnet.
grüße alex
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Hallo,
ein beispiel von vielen…
in der orderbestätigung sind unter dem punkt „provision“,
kosten von 5,95 €. auf der jahresbescheinigung ist in diesem
fiktiven fall allerdings nur 2,99 € berechnet.
tja, könnte ein Datenbank- oder Tabellenfehler sein. Ich denke, daß das außer einem Mitarbeiter des Ladens niemand beantworten kann.
Gruß
Christian
am telefon hatte niemand beim s-broker ahnung…
kann schriftlich einspruch eingelegt werden und dazu parallel der lohnsteuerjahresausgleich mit den „richtigen“ dokumenten durchgeführt werden, mit dem hinweis auf die falschen angaben und den bereits eingelegten einspruch?
grüße alex
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Hallo,
kann schriftlich einspruch eingelegt werden und dazu parallel
der lohnsteuerjahresausgleich mit den „richtigen“ dokumenten
durchgeführt werden, mit dem hinweis auf die falschen angaben
und den bereits eingelegten einspruch?
ich weiß nicht recht, was Du eigentlich vorhast und was ein Einspruch (gegen was auch immer) bringen soll. Wenn es um die Werbungskosten geht, ist es doch ein leichtes, den tatsächlich belasteten Betrag nachzuweisen.
Gruß
Christian
okay, nochmal von vorne…
auf der beseinigung sind niedrigere kosten, als auf den bestätigungen… --> warum ist das so?
wenn dies ein tabellenfehler ist, wird dieser auch an das fa weitergeleitet… --> das fa wird dann doch mit den „falschen“ angaben rechnen, oder nicht?
ich möchte für meine ordnungsgemäße buchführung auch „richtige“ unterlagen haben… --> wie bekomme ich diese? (immerhin ahbe ich mehr verluste erreicht als gewinne)
ich möchte schnellstmöglich meinen lohnsteuerjahresausgleich machen… --> mit den richtigen angaben…
grüße alex
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auf der beseinigung sind niedrigere kosten, als auf den
bestätigungen… --> warum ist das so?
S-broker fragen. Niemand sonst kann Dir das sagen.
wenn dies ein tabellenfehler ist, wird dieser auch an das fa
weitergeleitet… --> das fa wird dann doch mit den
„falschen“ angaben rechnen, oder nicht?
Gut möglich, außer Du legst die Originalkaufabrechnungen vor. Die einzelnen Buchungen lassen sich ja ebenso belegen.
ich möchte für meine ordnungsgemäße buchführung auch
„richtige“ unterlagen haben… --> wie bekomme ich diese?
S-broker
(immerhin ahbe ich mehr verluste erreicht als gewinne)
ich möchte schnellstmöglich meinen lohnsteuerjahresausgleich
machen… --> mit den richtigen angaben…
klingt vernünftig
Gruß
C.
auf der beseinigung sind niedrigere kosten, als auf den
bestätigungen… --> warum ist das so?
S-broker fragen. Niemand sonst kann Dir das sagen.
das war ja meine erste idee… nur hat ein anruf nichts gebracht, da da keiner ahnung von der ganzen sache hatte…
da kommt jetzt meine „einspruch-geschichte“ ins spiel.
da niemand am telefon von der sache ahnung hat, wäre es ja sinnvoll einen schriftlichen einspruch beim s-broker einzulegen.
da die ganze bearbeitung mir allerdings zu lange dauern wird, da ich den lohnsteuerjahresausgleich schnellst möglich machen möchte wäre jetzt meine idee „parellel“ zu dem „einspruch“ den lohnsteuerjahresausgeich mit den richtigen dokumenten zu machen.
d.h. ich werde die „falschen“ und die „richtigen“ dokumente beim fa einreichen müssen, oder???
grüße alex
d.h. ich werde die „falschen“ und die „richtigen“ dokumente
beim fa einreichen müssen, oder???
Es macht keinen Sinn, hier zu spekulieren. Die Themen kannst Du nur mit dem S-broker klären und wenn da gar nichts bei rauskommt, mit dem Finanzamtsmenschen Deines Vertrauens.
Gruß
Christian
okay, danke für die hilfestellung
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Hi,
da die ganze bearbeitung mir allerdings zu lange dauern wird,
da ich den lohnsteuerjahresausgleich schnellst möglich machen
möchte wäre jetzt meine idee „parellel“ zu dem „einspruch“ den
lohnsteuerjahresausgeich mit den richtigen dokumenten zu
machen.
d.h. ich werde die „falschen“ und die „richtigen“ dokumente
beim fa einreichen müssen, oder???
so lange nicht geklärt, ob überhaupt etwas falsch ist (!), würde ich erstmal ganz gepflegt die Füße stillhalten und abwarten, was auf deinen schriftlichen Einwand geantwortet wird.
Wenn du beim Finanzamt ähnlich wie hier den Hektiker spielst, führt das nicht unbedingt zum Ziel.
Und: was machst du, wenn du die vermeintlich richtigen Unterlagen einreichst und hinterher die falschen doch die richtigen sind? Etwa eine neue Steuererklärung? Oder nichts und damit Steuerverkürzung?
Gruß
Nils