seit 1.07.04 gibt es eine neue Gebührenverordnung bei den Rechtsanwälten.Bei der Scheidung ist die Änderung dahingehend,dass statt früher 3 Gebühreneinheiten nun 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Termingebühr abgerechnet wird. Wird eine Scheidung ab 1.07.04 dadurch günstiger? Kann ich mir nicht vorstellen.
Wie verhält es sich bei der Streitwertermittlung, wenn ein Ehescheidungsvereinbarungsvertrag vorliegt,der alles regelt und wird die übertragene Eigentumswohnung mit gerechnet ? Die Wohnung ist vermietet,die Mieteinnahmen heben sich mit den anfallenden Kosten wieder auf,werden die Mieteinnahmen mitgerechnet und die Kosten nicht ?
Vielen Dank schon im voraus für Eure Antworten
Gruss
Karijn