Gebühren umlagefähig

Sind die Kosten/Gebühren für das Kautionssparbuch umlagefähig oder sind sie als Verwaltungskosten einzustufen? Rechtsgrundlage??

Hallo

Normalerweise ist das Führen eines Sparbuches kostenlos. Insbesondere bei den zahlreichen Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, die es sogar fast in jedem Dorf gibt. Wenn der Vermieter sich nun unbedingt für ein Kreditinstitut entscheidet, das kein kostenloses Sparbuch anbietet oder er sich für ein kostenpflichtiges Produkt entscheidet, ist das sein Problem. Kostenminderungspflicht lautet das Stichwort.