a) kurz vor Weihnachten DVD-Player bei Karstadt gekauft
b) heute (27.23.03) Leih-DVD aus Videothek geholt
c) DVD eingelegt, Elektronik des Players versagt völlig (Player wurde an einer Stelle heiß, es stank nach heißer Elektronik)
d) mit Player nach Karstadt gefahren. Kein Umtausch, nur Reparatur. Hinweis aus DVD im Player und dass ich die Kosten für Leihgebühr nicht übernehme. Schulterzucken. Verweis auf Abteilungsleiter. Abteilungsleiter schon zu Hause.
Frage: Muss Karstadt mir die Leihgebühren ersetzen oder der Hersteller des DVD-Players ? Wie ist meine rechtliche Stellung ?
Erfahrungsgemäß bringt es mehr, erstmal den Vorgesetzten zu verlangen und bei dem etwas mit Gefühl auf den Busch zu klopfen.
Du bittest Ihn darum, auf der Stelle die DVD aus dem Player zu holen, sich das zerschmolzene und völlig kaputte Bauteil mal anzusehen und behauptest dann frech, ein Bekannter von Dir, der bei Elektronik Partner arbeitet, hätte Dich auf einen Serienfehler aufmerksam gemacht.
Aus diesem Grunde sei es wohl angebrachter Dir ein neues Gerät zu besorgen anstatt Dir die Nachwehen der Weihnachtsfreude mit Nichterfüllung von kundenfreundlichen Dienstleistungspflichten zu versauen.
Sollte er Fragen haben, gib Ihm meine E-Mail Adressse.
Theoretisch müsste der Händler vielleicht dafür aufkommen, aber versuch das mal zu beweisen bzw. vor Gericht durchzusetzen…
Abgesehen davon ist der Geschäftsführer meistens nicht da - es sei denn man bohrt nach (vorzugsweise an vollen Kassen ;o)))) und fragt halt nach dem derzeit anwesendem ranghöchstem ;o)))
In der Servicewüste Deutschland musst du halt hartnäckig und stur sein sonst hast du fast immer gelooost!
Bernd
P.S.: An deiner Stelle würde ich nun entweder nochmals zu dem Laden hingehen oder mit der Videothek reden!