wer kann mir denn aktuell helfen - für berechnen brauch ich ein paar Kosten:
Ich möchte meinem Lebensgefährten seinen Anteil an der gemeinsamen Wohnung abkaufen - es geht da um einen Betrag von ca. 65.000 Euro.
Ich könnte mir vorstellen, daß wir beispielsweise auf eine Auflassungsvormerkung verzichten könnten - man MUSS die doch nicht haben - oder? Das ist ja nur eine zusätzliche Sicherheit für den Käufer. Wir könnten gleich den Eintrag machen lassen.
Was für Notargebühren (mit Schreibgebühren etc.) fallen da an, was kostet die Grundbucheintragung und die Eintragung der Grundschuld über den Betrag?
( Ausnahme bei der Grunderwerbsteuer Beim Immobilienerwerb langt auch der Staat kräftig zu. Stolze 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer werden in der Regel fällig. Das kann ein ganz ordentlicher Batzen sein. Besonders achten müssen Käufer von bebauten und unbebauten Grundstücken auf so genannte Übergabekosten, Gebühren für die Löschung von Hypotheken und ähnliches. Denn dieser Aufwand zählt als „Sonstige Leistungen“ zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Allerdings gibt es auch eine Ausnahme. Denn sobald die Nebenkosten nicht mehr als 5000 Mark betragen, muss das Finanzamt aus „Vereinfachungsgründen“ auf die Grunderwerbsteuer verzichten. Dies steht im Erlass des NRW-Finanzministeriums unter dem Aktenzeichen S 4521-3 VA 2. )
und ca. 1,5 % für Notar und Grundbuchkosten etc. ( abhängig von den einzutragenden bzw. event. auch zu löschenden Grundschulden )
Die genauen Kosten kann der Notar Dir vorab ausrechnen.
und auf die Auflassungsvormerkung würde ich trotzdem nicht verzichten , zumal sie wahrscheinlich auch für die „Umfinanzierung“ gebraucht wird , damit die finanzierende Bank mitspielt.