Gebühren zulässig?

Hallöchen,

sind Gebühren für die Nichtteinahme am Lastsschriftverfahren zulässig? Worin besteht der Mehraufwand, der dieses rechtfertigen würde?

Gruß von Suse

Wer, wie, was? Wieso, weshalb, warum…??
Wer erhebt hier was, weshalb, auf welcher Grundlage von wem???

Kurzum: Worum geht es hier ???

Gruß

S.J.

sind Gebühren für die Nichtteinahme am Lastsschriftverfahren
zulässig? Worin besteht der Mehraufwand, der dieses
rechtfertigen würde?

Wer erhebt hier was, weshalb, auf welcher Grundlage von wem???

Ich glaube, hier ist ein großer Online-Versandhandel gemeint, der irgendwie wie grichische Kampfweiber klingt. Die wollen nähmlich bei Kauf auf Rechnung 1,50 € mehr haben. Find ich eigentlich auch merkwürdig.
LG
Andreas

Die Telekom hat dies vor Jahren auch versucht und ist damit damals gescheitert. Mein Kabelanbieter macht dies allerdings auch so:frowning:

LG
Mikesch

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sind Gebühren für die Nichtteinahme am Lastsschriftverfahren
zulässig? Worin besteht der Mehraufwand, der dieses
rechtfertigen würde?

Wenn es Vertrag ist, warum nicht? Kannst ja einen Vertrag mit jemandem anderen machen, der sowas nicht verlangt.

Der Mehraufwand ist außerdem heftig. Du glaubst nicht, wie fantasievoll Rechnungsbeträge beglichen werden: z.B. Von der Lebensgefährtin (anderer Name), mit falschem Betrag und ohne Angabe der Kundennummer und Rechnungsnummer: also mühsam von Hand zuordnen => maneller Aufwand - wenn es überhaupt möglich ist.

Zudem bezahlt heute fast niemand mehr Rechnungen, erst ab der ersten Mahnung wird bezahlt - wenn überhaupt.

Alles Gute wünscht
… Michael

Es geht um einen großen Mobilfunkbetreiber.

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