Eine Person hat nach einem abgeschlossenen FH Studium die Zugangsberechtigung eine universitäres Zweitstudium Lehramt aufzunehmen und schließt dies auch wenige Jahre später erfolgreich ab. Unmittelbar danach folgte das zweijährige Referendariat. Nach Ende dieser Ausbildungsphase (im Januar 2009) will die Person jetzt die Kosten des Zweitstudiums (die jährlich gezahlten Studiengebühren) für das Jahr 2009 - also nachträglich - steuerlich geltend machen. Werden die Studiengebühren des Zweitstudiums nachträglich als Werbungskosten anerkannt?
Erststudium („Berufsausbildung“) sind Sonderausgaben bis 4.000 Euro nach § 10 EStG. Zweitstudium gilt als Werbungskosten nach § 9 EStG, weil ein Arbeitseinkommen bezogen wird (oder werden kann).
Vielen Dank für die Antwort. Die Frage ist jetzt nur, ob man die Studiengebühren für die die Zeit 2003 bis 2006 für das Jahr 2009 nachträglich steuerlich geltend machen kann?
Erststudium („Berufsausbildung“) sind Sonderausgaben bis 4.000
Euro nach § 10 EStG. Zweitstudium gilt als Werbungskosten nach
§ 9 EStG, weil ein Arbeitseinkommen bezogen wird (oder werden
kann).
für den Abzug von Werbungskosten gilt das sogenannte Zu- und Abflussprinzip (§ 11 EStG). Nur was in 2009 tatsächlich bezahlt wurde, kann auch in der Steuererklärung für 2009 angesetzt werden. Alles andere nicht.