Hallo,
angenommen jemand geht zu einem Anwalt und sagt:
Hallo, ich möchte meinen Chef verklagen, weil ich noch soundsoviel Geld von ihm bekomme.
Der Anwalt sagt dann nur: Kein Problem, machen wir.
Kurze Zeit später sagt er dann: Alles ok, aber wir klagen nicht auf soundsoviel, sondern auf das doppelte, weil es anders nicht geht.
Ich habe ja keine Ahnung, deswegen nehme ich ja einen Anwalt und sage: Nagut. ok. wenn sie meinen.
Prima, erste Instanz gewonnen.
Der Anwalt berechnet aus dem doppelten von soundsoviel seine Gebühren und schreibt mir eine Rechnung.
Der Gegner geht in Berufung.
Vor dem Berufungstermin schreibt mein Anwalt, der Richter teilte mit, das nur auf soundsoviel geklagt werden kann, laut einem unveröffentlichtem Urteil. Also auf die Summe, die ich ursprünglich wollte.
Wir ändern die Klage auf soundsoviel. Was ein Hickhack.
Nun meine Frage:
Wieviel darf der Anwalt denn nun für sich berechnen?
Aus soundsoviel oder dem doppelten von soundsoviel, sowie er es gerne hätte.
Schliesslich wollte ich ja eigentlich nur auf soundsoviel klagen.
Sonst könnte ja jeder Anwalt die Klagesumme erhöhen, damit er daran mehr verdient, aber diese Summe garnicht zulässig ist.
Geht doch nicht, oder?
Viele Grüße
Elke