Gebührenberechnung

Hallo,

angenommen jemand geht zu einem Anwalt und sagt:
Hallo, ich möchte meinen Chef verklagen, weil ich noch soundsoviel Geld von ihm bekomme.
Der Anwalt sagt dann nur: Kein Problem, machen wir.
Kurze Zeit später sagt er dann: Alles ok, aber wir klagen nicht auf soundsoviel, sondern auf das doppelte, weil es anders nicht geht.
Ich habe ja keine Ahnung, deswegen nehme ich ja einen Anwalt und sage: Nagut. ok. wenn sie meinen.

Prima, erste Instanz gewonnen.
Der Anwalt berechnet aus dem doppelten von soundsoviel seine Gebühren und schreibt mir eine Rechnung.
Der Gegner geht in Berufung.
Vor dem Berufungstermin schreibt mein Anwalt, der Richter teilte mit, das nur auf soundsoviel geklagt werden kann, laut einem unveröffentlichtem Urteil. Also auf die Summe, die ich ursprünglich wollte.
Wir ändern die Klage auf soundsoviel. Was ein Hickhack.

Nun meine Frage:
Wieviel darf der Anwalt denn nun für sich berechnen?
Aus soundsoviel oder dem doppelten von soundsoviel, sowie er es gerne hätte.
Schliesslich wollte ich ja eigentlich nur auf soundsoviel klagen.
Sonst könnte ja jeder Anwalt die Klagesumme erhöhen, damit er daran mehr verdient, aber diese Summe garnicht zulässig ist.

Geht doch nicht, oder?

Viele Grüße
Elke

Der Anwalt muss die Klage begründen und auch, wie sich die Höhe der Forderung zusammensetzt. Dass er hier den Streitwert willkürlich hochgeschraubt hat, kann ich mir schwer vorstellen. Streitig war allenfalls, was gefordert werden hätte können. Man müsste also konkret wissen, ob seine Auffassung völlig „daneben“ war oder ob es zu einem Thema (z. B. Berechnung bestimmter Ansprüche) Streit in Literatur oder Rechtsprechung gibt.

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Hallo,

danke erstmal für die Antwort.

Zuerst sollte der Nettolohn nachgefordert werden. Der Anwalt meinte aber, es könne nur der Bruttolohn gefordert werden.

Diese Auffassung teilt der Berufungsrichter nicht und begründet dies mit einem nicht veröffentlichten Urteil, sodas wir die Klage dementsprechend auf den Nettolohn reduziert haben.

Wie sieht es nun aus? Was denkst du darüber?

Danke und viele Grüße
Elke