Person A erhielt vor ca. 10 Tg. eine Mahnung für Geb.-Bescheid von der Firma, die die Gelder für Rundfunk u. Fernsehen einzieht.
Da Person A die Rechnung für den Zeitraum von 04.-06.2006 noch nicht beglichen hatte.
In dem Schreiben heisst es u.a.:
Sollten Sie die festgesetzte Gebührenschuld nicht innerhalb von zwei Wochen bezahlt haben, werden wir gegen Sie die Vollstreckung einleiten.
Da PersonA leider von Ihrem AG noch kein Gehalt erhalten hat,- Juni-
gehalt - kann sie die Zahlungsfrist nicht einhalten.
Muss sie jetzt wirklich mit einer Zwangsvollstreckung rechnen, geht das wirklich so schnell?
Muss da nicht vorher ein Mahnbescheid kommen?
Sie will ja zahlen, bleibt ihr ja nichts anderes übrig, aber erst dann, wenn Gehalt gekommen ist.
Hallo Lore,
die meisten Gläubiger sind froh, wenn der Schuldner eine Ratenzahlung anbietet. Ein Anruf kann die Situation oft entspannen. Eventuell kann der Betrag auch gestundet werden. Das geht aber nur, wenn sich Person A mit denen in Verbindung setzt.
Bis zur Vollstreckung ist sicher noch etwas Zeit. Aber die auflaufenden Kosten (z.B. für Gerichtsvollzieher, Kontopfändung usw.) möchte A sicher vermeiden, wenn er meint, sowieso zahlen zu müssen
Grüße
Ulf
bin eigentlich der gleichen Meinung. Ein Anruf wäre in diesem Fall nicht schlecht. Allerdings gleich schriftliches, welches in diesem Fall wohl auch gefordert wird nachschicken. Es gibt auch diverse soziale Komponenten, die einen von der Gebührenpflicht befreien können.
Also, erkundigen zuerst mal bei der betreffenden Stelle. Zur absoluten Not auch die Geräte abmelden und verkaufen oder auf das Sozialamt gehen. Eigentlich hat heute hier im Staat jeder das Recht Informationen zu erhalten und wird dahingehend unterstützt. Kenne die soziale, finanzielle Situation ja nicht. Wenn möglich nicht in die Schufa geraten, das bleibt ewig.