Gebührenerstattung für australisches Visum (Ablehnung wg. Corona)

Hallo zusammen,
nehmen wir einmal an, eine Schülerin hatte beabsichtigt, ab Sommer 2020 ein Auslandsjahr in Australien zu verbringen. Zu den vorbereitenden Formalitäten gehörte auch die Beantragung des australischen Visums. Dieser Antrag sei Anfang März an die Einwanderungsbehörde rausgegangen - die Kosten von umgerechnet knapp 400 Euro seien als Vorkasse zu zahlen gewesen. Mitte März sei dann ein hässliches Virus namens Corona über den Erdball gerollt und auch in Australien aufgeschlagen. In Folge dessen habe Australien seine Landesgrenzen dicht gemacht - Visumsanträge wurden seitdem nicht weiter bearbeitet.
Weiter angenommen die Ländergrenzen würden auch nicht rechtzeitig zum geplanten Abflug im Juli wiedergeöffnet, eine Einreise für die Schülerin also nicht möglich.
An wen (außer einem auf internationales Recht spezialisierten Anwalt) könnte man sich innerhalb Deutschlands wenden, wenn die australische Behörde mitteilen würde, das bereits gezahlte Geld nicht rückerstatten zu wollen, da eine virusbedingte Pandemie als Grund für eine Rückerstattung nicht vorgesehen sei?
Schon jetzt herzlichen Dank für Hinweise und
viele Grüße
Kirsten

Versuch doch mal sich deswegen ans AA = Auswärtige Amt und/oder an die deutsche Vertretung in Canberra zu wenden. Evtl. kann unser Botschafter da ja doch was bewirken denn 400€ sind für eine Schülerin (und auch manch andere) ja kein Pappenstiel!
Wöre nett wenn Du dann über möglichen Er- oder Mißerfolg berichten würdest. ramses90

1 Like

Danke, das werde ich mal machen. Eine E-Mail kostet ja nicht viel.
Seitens der australischen Schulbehörde und der die Schüler betreuenden Organisationen wurde wohl auch schon bei der Einwanderungsbehörde Einspruch eingelegt, da die Verärgerung auf allen Seiten groß ist.

Hallo!

Wurde das Visum denn überhaupt verweigert ? Und wenn es so wäre, dann steht doch garantiert in den Visabestimmungen das man das Geld eben nicht zurück bekäme. Ebenso wenn man den Antrag zurückzieht.
Und hier würdest Du doch das Visum bekommen, wenn die Einreisebestimmungen geändert werden. Bekommst also etwas für dein Geld.
das es dir ggf. zeitlich nichts nützt ist aber nicht das Problem Australiens.

MfG
duck313

Das ist ja mal ´ne mutige Aussage! Seit wann muss man denn einen Reisetermin dann wahrnehmen wenn es dem Einreiseland wieder in den Kram paßt?
Down under könnte sich auf höhere Gewaltberufen berufen ob das allerding gerade dann angebracht ist wenn es um Schüler geht sollte sich jedes hunman reagierende Ministerium fragen. ramses90

Hallo duck,

im Moment ist die Bearbeitung der Anträge ausgesetzt. Der Flug ist für Anfang Juli 2020 geplant und gebucht und es ist natürlich tatsächlich theoretisch noch möglich, dass die Einreisebestimmungen gelockert werden und die Schüler einreisen dürften. Um diesen Fall geht es mir gar nicht, wenngleich man darüber natürlich auch streiten könnte, ob es in Anbetracht der Lage sinnvoll wäre. Bis vor wenigen Tagen gab es hierzu keinerlei Aussage geschweige denn eine Tendenz - da verhält es sich in Australien nicht viel anders als in Deutschland.

Dennoch häufen sich natürlich allmählich die Fragen der Eltern, die ihre Kinder in 2 Monaten auf Reisen schicken wollen. Schließlich gilt es noch so einiges vorzubereiten, wenn man 1 Jahr weg geht. Dafür braucht es doch ein wenig Vorlauf. Und so hat auch die Organisation allmählich zu verschiedenen Themen nachgeforscht und zum Visum eben die Rückmeldung gegeben, dass eine Erstattung von Visumsgebühren im akuten Fall (also Einreiseverbot wegen einer Pandemie) generell nicht vorgesehen sei.

Gezahlt worden sind auch bereits Gelder an die Schule - man zahlt in AUS vorab für das jeweilige Jahr und somit sind Beträge in 5-stelliger Höhe geflossen. Hier gibt es die klare Zusage der Schulbehörden, den Aufenthalt - völlig unabhängig von der weiteren Entwicklung - antreten, verschieben oder eben auch stornieren zu dürfen und dieses Geld im letzten Fall (gfs. unter Abzug einer geringen Bearbeitungsgebühr) zurückzuerhalten.

Völlig anders wie gesagt die Haltung der Einwanderungsbehörde: Egal ob sie ihre Leistung überhaupt erbringen soll das Geld in keinem Fall zurückerstattet werden. Und das finde ich schon recht fragwürdig.

Von müssen habe ich nichts gesagt, von könnte.

Eine Behörde erbringt keine Leistung. Eine Behörde verwaltet und erlässt Verwaltungsakte. Deswegen entrichtest du auch keinen Kaufpreis und auch kein Honorar, sondern eine Gebühr. Eine Gebühr ist aber keine Gegenleistung, somit kannst du diese auch nicht einfach wie in einer Leistungsbeziehung kürzen oder zurückfordern, wenn du der Meinung bist, die Leistung wäre ungenügend oder nicht vorhanden.

Möglicherweise ist die Gebühr nicht zu entrichten (bzw. wieder zu erstatten), wenn der Antrag zurückgezogen wird oder entfällt, aber das müsstest du in Australien nach australischem Recht klären.