Frau Penibel und deren Tochter Pippilotta gehen im Schnellrestaurant zur goldenen Möwe, um ihre Abendmahlzeit zu sich zu nehmen.
Nach dem Burger vermeldet Pippilotta, dass sie mal muss. Frau Penibel, die gleich einer perfekten Mutter immer Feuchttücher bei sich hat, schnappt sich die Tochter und die Handtasche und geht zur Damentoillette, im Augenwinkel nimmt sie wahr, dass da ein Münzteller steht, klare Aufforderung, Geld hinzuschmeißen, und ein Mann, in Putzkitte, der aber nichts tut, außer Geld zu zählen.
Auf der Toillette bemerkt Frau Penibel, dass hier nur sporadisch geputzt wird - der Klorand war mit Spritzern bekleckert, der Boden klebte etc. Frau Penibel reingte mit Feuchttüchern das Klo selbst, bevor sie ihre Tochter auf´s Klo ließ.
Nach dem Geschäft von Pippilotta gingen Mutter und Kind von dannen, ohne eine Münze auf den Teller zu werfen.
Der Klomann allerdings war nicht begeistert und fing eine Diskussion an, dass Frau Penibel doch für die Benutzung der sanitären Einrichtung bezahlen müsse.
Schließlich sei das eine Dienstleistung, und sie habe sie ja auch genutzt - also müsse sie nun auch die Gebürh entrichten.
Meine Frage:
Ist das wirklich so? Muss man wirklich die Sevicegebühr zahlen, wenn man nicht zufrieden mit dem Service ist?
Spielt es eine Rolle, ob es eine Kundentoillette ist, oder eine öffentliche Toillette?
Der Philosophie des Geldes folgend, darf „man“ erwarten, dass Sie diese Dienstleistung entlohnen.
ABER: Das einzigen, was Sie in Ihrem Leben müssen, ist Sterben!
LG
steht da irgendwo ein Schild mit der Aufschrift: „Entgeld Toilettenbenutzung x,xx€“?
Falls ja, geht man einen Vertrag ein, der beglichen werden muss.
Falls nein ist der Teller für das Trinkgeld und man ist nicht verpflichtet welches zu geben.
MFG
PS: Auf sauberen Toiletten hinterlasse ich gerne ein Trinkgeld, auf dreckigen nicht. Frau Pingelig ist meiner Meinung moralisch im Recht.
da der Name der Franchise-Kette ja schon gefallen ist…im
Restaurant zur „Güldenen Schwalbe“ ist die Toilettenbenutzung kostenlos…bei dem Teller handelt es sich um das „Trinkgeld“ für den/die Klowärter.
Das gebe ich persönlich auch gerne,weil bei dieser Kette zumindest immer Papier und Seife auf den WC vorhanden ist.
Moin,
über die Möglichkeit, den Gast für die Toilette bezahlen zu lassen, sagt m.E. kein Gesetz etwas aus. (Vielleicht weiß da ja jemand etwas).
Aber: Das müsste, wie schon geschrieben, deutlich erkannbar für den Gast zu lesen sein.
Auch der Grad der Sauberkeit ist durchaus Auslegungssache und dürfte schwerlich einheitlich definierbar sein.
Die Diskussion mit dem Klomann ist allerdings absolut unnötig. Der Arme muss die Leute anhalten, Geld „zu spenden“, wer er selbst nämlich unter ziemlichem Druck steht. Die Toiletten werden heute idR nicht mehr von den Restaurantketten betrieben, sondern von eher mafiaähnlich geleiteten Organisationen. Das Interessante daran: die Restaurants (Kaufhäuser, Autobahnrastätten …) verdienen mit der Sch … ihrer Kunden Geld. Sprich: Sie vergeben gegen Bezahlung die Reinigung ihrer Toiletten. Bezahlen muss hier das Unternehmen, das reinigt. Das Geld muss natürlich wieder reinkommen.
im
Restaurant zur „Güldenen Schwalbe“ ist die Toilettenbenutzung
kostenlos…
Jein.
Ich kenne mindestens ein Restaurant der Kette, bei dem man für die Toilettenbenutzung löhnen muss. Man bekommt zwar einen Gutschein über genau den zu entrichtenden Betrag für die Benutzung mit dem in eben dieser Filiale bezahlt werden kann, aber jemanden der dort nichts konsumiert oder nach dem Konsum das Örtchen aufsuchen muss…
Durch die Benutzung einer Toilette kann es durchaus zu einem Vertrag kommen, durch den Kosten entstehen.
Da es aber nicht allgemein zu erwarten ist, dass Kundentoiletten bei der Benutzung durch Kunden grundsätzlich kostenpflichtig sind, kann hier m.E. nur ein Entgelt verlangt werden, wenn die Zahlungspflicht vorher bekannt war.
Ein Teller mit Münzen kann m.E. nicht als Indiz einer Entgeltpflicht angenommen werden, da er eher den Charakter einer Trinkgeld-Sammlung hat.
mir ist ein Auszug aus einer (älteren) Hotel und Gaststättenverordnung bekannt, nach der ein Gastbetrieb mit mehr als x Sitzplätzen (ich glaube es waren 10) kostenfreie Toiletten für die Kunden bereitstellen muss.
Ob sich in den letzten Jahren diesbezüglich etwas geändert hat, kann ich leider nicht sagen.
Ist das wirklich so? Muss man wirklich die Sevicegebühr
zahlen, wenn man nicht zufrieden mit dem Service ist?
Spielt es eine Rolle, ob es eine Kundentoillette ist, oder
eine öffentliche Toillette?
also: Toiletten müssen nicht kostenlos sein aber wenn nicht klar gekennzeichnet ist, daß die Benutzung kostet, dann kostet sie auch nicht.
Wenn die vereinbarte Leistung nicht oder nicht vereinbarungsgemäß erbracht wurde, kann man über Schadenersatz bzw. Minderung diskutieren, was ich aber für wenig zielführend halte.
steht da irgendwo ein Schild mit der Aufschrift: „Entgeld
Toilettenbenutzung x,xx€“?
Mit solch einem Schild hätte ich viel Spaß!
… und ich frage mich gerade, ob ich tatsächlich verpflichtet sein kann, mein Entgelt zu entrichten, wenn der Eigentümer ein „Entgeld“ haben will…
… oder muss ich in dem Fall fragen, was ein „Entgeld“ ist???