Gebührenpflichtige Parkplätze

Hallo,

wie müssen gebührenpflichtige Parkplätze ausgeschildert sein?

Reicht es, wenn in einer Nebenstraße ein Parkautomat steht oder muß eine Beschilderung auf die Gebührenpflicht in dieser Straße hinweisen?

Danke vorab!

Gruß
Tina

Hi,

es muss beschildert sein.

Aber es gibt auch Parkscheinzonen, dann muss nicht jede Straße einzeln beschildert sein.

Q-Gruß

Hi

Leider hat der Thread Eröffner ziemlich recht .
Ich kenne einige Städte wo in einer versteckten Ecke ein Parkscheinautomat steht , aber Fremde die zum ersten mal in der Stadt sind , diese Hinweise auf den Parkautomat nicht bemerken , weil nur beispielweise ein Schild über dem Parkautomat in der nächsten Seitenstrasse hängt .
kennt man das nicht , ist ein Knöllchen Programm .
so beispielweise in Köln und in Limburg

gruss

Toni

Hi,

es muss beschildert sein.

Aber es gibt auch Parkscheinzonen, dann muss nicht jede Straße
einzeln beschildert sein.

Hm, muß ich noch mal gucken gehen, das müßte ja dann auch irgendwo stehen?

Ich war felsenfest der Meinung, das wäre ein gebührenfreier Parkplatz, auch am Straßenanfang stand kein Schild.

Allerdings haben die auch aus meinem Corsa einen VW gemacht, vielleicht hilft mir das ja weiter.

Mich ärgert das richtig, weil ich immer meine Parkgebühren zahle und auch nie überziehe, denn wenn ich nicht weiß wielange ich brauche fahre ich in ein Parkhaus oder wenn das Wetter paßt parke ich etwas außerhalb und laufe.

*Grummel* Mein erster Strafzettel überhaupt und ich fahre schon lange Auto *Grummel*

Gruß
Tina

Hallo Q,

wenn ich mich da mal einklinken darf:

Wenn in einer Straße eingeschränktes Halteverbot ausgeschildert ist, Parkmarkierungen auf der Straße und am Gehwegsrand Parkuhren… ist das ausreichend, um eine Verpflichtung für das gebührenpflichtige Parken zu begründen?

Gruss

Iru

Wenn in einer Straße eingeschränktes Halteverbot
ausgeschildert ist, Parkmarkierungen auf der Straße und am
Gehwegsrand Parkuhren… ist das ausreichend, um eine
Verpflichtung für das gebührenpflichtige Parken zu begründen?

Hi,

in diesem Fall wäre es ja offensichtlich, bei dem geschilderten Fall handelt es sich aber um eine ca. mindestens 300 m (ich bin grottig im schätzen) lange Straße in der an einigen Stellen Parkmarkierungen vorhanden sind, aber kein Hinweis auf Gebührenpflicht, es ist in der gesamten Straße auch kein Parkautomat vorhanden, der steht in der Querstraße davor.

Gruß
Tina

Hallo,

in diesem Fall wäre es ja offensichtlich,

und das ist es doch, was mich stört. Offensichtlich heisst nicht rechtmäßig!
Für mich ist die Frage: Wenn irgendwo eine Parkuhr steht, ist es dann verpflichtend, diese zu bezahlen; geht also die Bezahlungsverpflichtung alleine aus der Existenz der Parkuhr hervor?

Gruss

Iru

Wenn in einer Straße eingeschränktes Halteverbot
ausgeschildert ist, Parkmarkierungen auf der Straße und am
Gehwegsrand Parkuhren… ist das ausreichend, um eine
Verpflichtung für das gebührenpflichtige Parken zu begründen?

Hi,

nein, das wäre ein Verstoß gegen

Zu § 13 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
VwV zu § 13 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
Zu Absatz 1
1 I. Wo Parkuhren aufgestellt sind, darf das Zeichen 286 nicht angeordnet werden.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bs…

Hier noch ein interessantes Urteil wo es allerdings um ein mobiles Zeichen 286 geht

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/KfzUmsetzung30.php

Q-Gruß

geht also die
Bezahlungsverpflichtung alleine aus der Existenz der Parkuhr
hervor?

Hi,

Parkuhr mit Markierung

Zu Anlage 2 lfd. Nummer 74 Parkflächenmarkierungen
1 I. Eine Parkflächenmarkierung ist an Parkuhren vorzunehmen und überall dort, wo von der vorgeschriebenen Längsaufstellung abgewichen werden soll oder das Gehwegparken ohne Anordnung des Zeichens 315 zugelassen werden soll. Die erkennbare Abgrenzung der Parkflächen kann mit Markierungen, Markierungsknopfreihen oder durch eine abgesetzte Pflasterlinie erfolgen. In der Regel reicht eine Kennzeichnung der Parkstandsecken aus.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bs…

An Parkuhren müssen Markierungen vorhanden sein. Anders sieht es bei Zonen aus
http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Zeichen_314.1.svg
da kann parken auf markierte Flächen beschränkt werden.

Q-Gruß