Gebührenrückerstattung... (gewerblich)

Hallo!

Wie läuft das, wenn jemand einen Artikel zurückschickt?
Was muß man als Verkäufer tun?

Ich dachte, EINFACH das erhaltene Geld dem Käufer wieder rückerstatten
(per Überweisung) und gut ist…
Aber die Aussage unten macht mich doch stutzig:

„Und sicherlich hast du dich auch schon informiert,wie dieses Prozedere der
Gebührenrückerstattung überhaupt läuft ??!! Eine überaus spannende und verzwickte
Angelegenheit.“

DANKE
und Gruß
ANGI

Hallo Angi,

kurze Frage,

die angesprochene Gebührenrückerstattung entsteht doch aus dem Vertragsverhältnis ebay - Verkäufer.

Die Kaufsumme bei einem Widerspruch zurückzuzahlen ist im Vertragsverhältnis Käufer - Verkäufer.

Verwechselst du da was?

LG

Andrea

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Hallo Angi,

damit ist gemeint, dass du dir von Ebay die Gebühren (Einstellgebühren, Verkaufsprovision) erstatten lassen kannst, wenn ein Verkauf nicht zustande gekommen ist.

Gruß

Phoebe

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Hi,

die angesprochene Gebührenrückerstattung entsteht doch aus dem
Vertragsverhältnis ebay - Verkäufer.

Die Kaufsumme bei einem Widerspruch zurückzuzahlen ist im
Vertragsverhältnis Käufer - Verkäufer.

Verwechselst du da was?

Ja, klar, habe ich verwechselt, bzw. DARAN gar nicht gedacht.
Bei „Gebührenrückerstattung“ dachte ich KAUFPREIS.
Okay, dann stell ich die Frage eben anders (hihi),
kann doch auch nicht so ein Problem sein, sich das Geld von EBAY wieder zu holen,
oder? Kam noch nie in die Verlegenheit…

DANKE und liebe Grüße
ANGI