Gebührenverordnung

Guten Tag Zusammen,
Tatbestand:

  1. Meine Eltern 77J. + 76J. haben über einen Rechtsanwalt meinen jetzt getrennt lebenden Ehemann nach meiner Trennung, ihren nicht noch nicht bezahlt vergebenen Privatkredit mit Ratenvereinbarung eingeklagt.

  2. Rechtsanwalt klärte meine Eltern beim 2 Gespräch (bei dem ich anwesend war) nicht über Mehrkosten wegen 2 Auftraggebern auf.

  3. Rechtsanwalt stellte die Kosten für das Gerichtverfahren bereits im Vorweg in Rechnung

  4. Rechtsanwalt beriet meine Eltern zur Annahme des Gegenangebotes zu einer außergerichtlichen Einigung mit gerichtlicher Bestätigung-worauf sie ließen sich im Glauben Kosten zu sparen, ohne über die Mehrkosten für seine Leistungen auf zu klären

  5. Die Kosten die insgesamt entstanden belaufen sich auf 33,33 % des Streitwertes inklusive UST

  6. Falls mein bald geschiedenen Ehemann von Amtswegen, nicht bezahlt, hat der Rechtsanwalt die Möglichkeit weiterhin gut an diesen Rechtsstreit zu verdienen
    hat der Rechtsanwalt folgende Kostenaufstellung gemacht:
    Datum 13.10.2010 1.Rechnung, wurde sofort beglichen
    Gegenstandswert: 7500,00 €
    Leistungszeit 17.09.2010 bis 13.10.2010
    Geschäftsgebühr §13, 14, Nr. 2300 VV RVG 1,6 659,20€
    Gebührenerhöhung Nr. 1008 VV RVG um 0,3 wegen
    2 Auftragsgebern-
    Pauschale Post 20,00€
    zu veranlagende Gerichtskosten 489,00€
    gesamt 1306,25€

  7. Rechnung Datum 20.07.2011 Rechnung ist vom 20.07.2010 und noch nicht bezahlt.
    Leistungszeit: 17.09.2010- 20.07.2010
    Gegenstandswert: 7500,00 €
    Verfahrensgebühr § 13, Nr.3100 VV RVG
    -Gebührenerhöhung Nr. 1008 VV RVG
    um 0,3 wegen 2 Auftragsgebern 0,95 391,40 €
    Termingebühr §13, Nr. 3104 VV RVG
    Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren 13 RVG,
    Nr. 1003, 1000 1,2 494,40 €
    VV RVG 1,0 412,00 €
    Pauschale für Post und Telekommunikation 20,00 €
    > ist gerechtfertigt
    Rückerstattung Gerichtskosten 332,00 €
    83,00 €
    Kosten insgesamt 1153,18 €
    Die Umsatzsteuer führe ich nicht weiter auf!
    Die Rechtsanwaltskammer gibt keine Auskünfte, wenn ich das Schreiben einsende und es entstehen weitere Mahngebühren. Meine Eltern sind gewillt zu bezahlen um ihre Ruhe zu haben.
    Da der Rechtsanwalt auf Fragen kaum einging (meine Eltern beklagten sich darüber, ich empfand es genauso)da er ihnen kaum Aufmerksamkeit gab zur Klärung von Fragen. Statt dessen rechnet er Termine ab in denen er magere Auskunft gab, und sie im Glauben beließ mit der ersten Rechnung wäre seine Kosten abgedeckt, im Gegenteil wenn es nicht zur Gerichtsverhandlung kommt, erhalten sie ihre bezahlten Gerichtskosten im Vorweg zurück, war ihr Glauben. Während der Terminzeiten, hat er hauptsächlich seine Notizen in sein Diktiergerät gesprochen. Da ich beim zweiten Gespräch mir selbst ein Bild machen wollte zu der Sachlage, (immerhin wurde der Kredit während meiner Ehezeit vergeben und es sind meine Eltern), empfand ich es persönlich schon fast unverschämt, 45 Min. zu sitzen und davon etwa 10 Min. Gehör vom Rechtsanwalt zu erhalten.
    Da ich beim zweiten Gespräch mir selbst ein Bild machen wollte zu der Sachlage, (immerhin wurde der Kredit während meiner Ehezeit vergeben und es sind meine Eltern).
    Letztendlich empfinde ich es als betrügerische Handlung, da der ihnen Wissen vorenthalten hat über die zu zahlenden Kosten.

  8. Frage: Weiß jemand Rat?

  9. Wo könnte ich mich hinwenden ohne Mehrkosten?

  10. Gibt es Klageentscheidungen vom Bundesgerichtshof oder sonstiges?

  11. Wie gehe ich / meine Eltern vor sollte es ein Entscheid vorliegen?

  12. Kann man überhaupt was machen?, unter dem Deckmantel Dummheit schützt vor Strafe nicht ( es sind ja letztendlich die Unwissenden die zur Rechnung herangezogen werden!)?
    Ich hoffe sehr, Beiträge zu erhalten.
    Grüsse
    M. Fernanda

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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Hallo, Fernanda,

  1. Was ein Rechtsanwalt verlangen darf steht in der „Bundes Rechtsanwalt Gebührenordnung (BRAGO)“

  2. Wenn Du glaubst, dass Du überforteilt wurdest hilft Dir

  • der Verbraucherschutz
  • die Anwaltskammer
  • der Ombudsmann

Gruß

Hans

Hallo,

leider ist die Schilderung des Sachverhalts etwas unübersichtlich. Wenn beide Eltern Darlehnsgeber sind und zwecks Durchsetzung ihrer Forderung an den getrennt lebenden Ehemann gemeinsam einen Rechtsanwalt aufsuchen, ist es m.E. schon okay, dass er von zwei Auftraggebern ausgeht und die ensprechenden KOsten nach der Gebührenordnung abrechnet. Sicherlich haben auch beide Eltern eine Prozeßvollmacht an den Rechtsanwalt erteilt, oder? Damit beauftragen sie ihn einzeln mit der Interessenvertretung. Wenn ich einen Auftrag erteile, frage ich doch im Vorfeld nach den Kosten, das hätten Sie im zweiten Gespräch auch für Ihre Eltern tun können, wenn diese etwas unerfahren an die Sache herangingen. Auch die Einholung eines sogenannten „Gerichtskostenvorschuss“ ist üblich, denn ein Anwalt kann ja nicht diese KOsten für alle seine Mandanten vorlegen, üblich ist übrigens auch in anderen Anwaltspraxen, dass ein sog. Anwaltskostenvorschuß verlangt wird, der dann ggfls. später von der unterlegenen Partei zurückgefordert bzw. bei einem Vergleich aufgeteilt wird.
Und letztendlich: So schmerzhaft es auch ist, anhand der gemachten Angaben (Rechnung, etc.) gehe ich davon aus, dass der Rechtsanwalt im Rahmen seiner Möglichkeiten abgerechnet hat. Wenn Ihre Eltern sich als Mandanten nicht gut beraten fühlten, hätten Sie das Mandat entziehen können. Da dies offensichtlich nicht geschah, ist es im Nachhinein außerordentlich schwierig, dem Rechtsanwalt die geltend gemachten Kosten zu versagen. Außer die Kontaktaufnahme zur Rechtsanwaltskammer mit der Bitte um Prüfung und ggfls. Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Anwaltsrechnung, wüsste ich keine Möglichkeit - kostenlos - Hilfe zu bekommen.
Wenn die Eltern endlich Ruhe haben wollen, sollten sie das Mandat für die Zukunft entziehen und keine weitere Prozeßvollmacht erteilen. Vielleicht kann man ja auch mit dem Anwalt noch verhandeln, ob er evtl. auf einen Teil seiner Forderung verzichtet oder die Gebührenordnung nicht voll ausschöpft.

Tut mir leid, aber weitere Ratschläge kann ich diesbzgl. auch nicht geben.

mfg
bluesinnaj

Vielen Dank,

Hallo Fernanda,
ich bin als Sachverständiger in der Wohnungswirtschaft tätig und nicht als Berater für „Rechtsnwalts-Geschädigte.“
Meiner Meinung nach ist die Honorarabrechnung jedoch in Ordnung, zumindest nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Ob ein Anwalt jedoch das Vertrauen der Mandantschaft genießt, sollte man im Vorfeld abklären. Was die Arbeit eines Anwaltes betrifft, kann diese sehr unterschiedlich sein, wie es einfach in „beratenden Berufen“ der Fall ist.
Sorry, da wirst du wohl nichts machen können.
MfG
Hartmut Eger

Hallo,
dort gibt es Hilfe seit 2009:
http://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de
MfG KKl

Guten Tag
Tatbestand:

  1. Meine Eltern 77J. + 76J. haben über einen Rechtsanwalt
    meinen jetzt getrennt lebenden Ehemann nach meiner Trennung,
    ihren noch nicht bezahlt vergebenen Privatkredit mit
    Ratenvereinbarung eingeklagt.

  2. Rechtsanwalt klärte meine Eltern beim 2 Gespräch (bei dem
    ich anwesend war) nicht über Mehrkosten wegen 2 Auftraggebern
    auf.

  3. Rechtsanwalt stellte die Kosten für das Gerichtverfahren
    bereits im Vorweg in Rechnung

  4. Rechtsanwalt beriet meine Eltern zur Annahme des
    Gegenangebotes zu einer außergerichtlichen Einigung mit
    gerichtlicher Bestätigung-worauf sie ließen sich im Glauben
    Kosten zu sparen, ohne über die Mehrkosten für seine
    Leistungen auf zu klären

  5. Die Kosten die insgesamt entstanden belaufen sich auf
    33,33 % des Streitwertes inklusive UST

  6. Falls mein bald geschiedenen Ehemann von Amtswegen, nicht
    bezahlt, hat der Rechtsanwalt die Möglichkeit weiterhin gut an
    diesen Rechtsstreit zu verdienen
    hat der Rechtsanwalt folgende Kostenaufstellung gemacht:
    Datum 13.10.2010 1.Rechnung, wurde sofort beglichen
    Gegenstandswert: 7500,00 €
    Leistungszeit 17.09.2010 bis 13.10.2010
    Geschäftsgebühr §13, 14, Nr. 2300 VV RVG
    1,6 659,20€
    Gebührenerhöhung Nr. 1008 VV RVG um 0,3 wegen
    2 Auftragsgebern-
    Pauschale Post
    20,00€
    zu veranlagende Gerichtskosten
    489,00€
    gesamt
    1306,25€

  7. Rechnung Datum 20.07.2011 Rechnung ist vom 20.07.2010 und
    noch nicht bezahlt.
    Leistungszeit: 17.09.2010- 20.07.2010
    Gegenstandswert: 7500,00 €
    Verfahrensgebühr § 13, Nr.3100 VV RVG
    -Gebührenerhöhung Nr. 1008 VV RVG
    um 0,3 wegen 2 Auftragsgebern
    0,95 391,40 €
    Termingebühr §13, Nr. 3104 VV RVG
    Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren 13 RVG,
    Nr. 1003, 1000
    1,2 494,40 €
    VV RVG
    1,0 412,00 €
    Pauschale für Post und Telekommunikation 20,00 €
    > ist gerechtfertigt
    Rückerstattung Gerichtskosten
    332,00 €
    83,00 €
    Kosten insgesamt
    1153,18 €
    Die Umsatzsteuer führe ich nicht weiter auf!
    Die Rechtsanwaltskammer gibt keine Auskünfte, wenn ich das
    Schreiben einsende und es entstehen weitere Mahngebühren.
    Meine Eltern sind gewillt zu bezahlen um ihre Ruhe zu haben.
    Da der Rechtsanwalt auf Fragen kaum einging da er ihnen
    kaum Aufmerksamkeit gab zur Klärung von Fragen. Statt dessen
    rechnet er Termine ab in denen er magere Auskunft gab, und sie
    im Glauben beließ mit der ersten Rechnung wäre seine Kosten
    abgedeckt, im Gegenteil wenn es nicht zur Gerichtsverhandlung
    kommt, erhalten sie ihre bezahlten Gerichtskosten im Vorweg
    zurück, war ihr Glauben. Während der Terminzeiten, hat er
    hauptsächlich seine Notizen in sein Diktiergerät gesprochen.

empfand ich es

persönlich schon fast unverschämt, 45 Min. zu sitzen und davon
etwa 10 Min. Gehör vom Rechtsanwalt zu erhalten.

Letztendlich empfinde ich es als betrügerische Handlung, da
der ihnen Wissen vorenthalten hat über die zu zahlenden
Kosten.

  1. Frage: Weiß jemand Rat?
  2. Wo könnte ich mich hinwenden ohne Mehrkosten?
  3. Gibt es Klageentscheidungen vom Bundesgerichtshof oder
    sonstiges?
  4. Wie gehe ich / meine Eltern vor sollte es ein Entscheid
    vorliegen?
  5. Kann man überhaupt was machen?, unter dem Deckmantel
    Dummheit schützt vor Strafe nicht ( es sind ja letztendlich
    die Unwissenden die zur Rechnung herangezogen werden!)?
    Grüsse
    M. Fernanda

tut mir Leid, aber das ist sehr komplex, dazu kann ich Nichts sagen. Weiterhin viel Glück

tut mir leid, habe leider keine Ahnung!

Vielen Dank an Euch Alle,
zwischenzeitig fand ich auch einen Beschluß

http://www.rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de/assets…

Liebe Grüße
M.Abadia

Hallo,
puhh das ist heftig. Also so wie ich das verstanden habe ist bei den Eltern gar kein Bescheid vom Gericht eingegangen und das müsste ja eigentlich so sein. Ich vermute das da vorne und hinten etwas nicht stimmt. Das was mir jetzt einfällt ist Rechtsanwälte durchzu telefonieren und einen „guten“ finden, der für das erste Beratungsgespräch nur die 10 Euro verlangt. Ich würde die Papiere komplett mitnehmen dort hin und hören was sich machen lässt. Er kann ggf. die Akte beim Gericht einfordern-er darf das mit Vollmacht der Eltern dann. Ansonsten bei der Verbraucherzentrale nachfragen. Vieleicht haben sie Glück und der erste Anwalt ist schon bekannt dort wegen Betrug oder sonstigem.
Viel Glück wünsche ich!!!

Danke für dein Mitgefühl,
es ist ein Schreiben vom Gericht gekommen, ich kann es nur nicht zuordnen. Ich werde meinen Eltern den Rat geben die Schlichtungsstelle zu kontaktieren. Mehr kann ich nicht mehr machen.
Nochmals Danke

Grüße

Gerne…Überprüft den Anwalt mal! Ob das alles rechtens war.
Alles Gute dann

sorry, nicht mein Fachgebiet.

MfG
murmeltier