Hallo Zusammen,
ich hoffe ich habe das richtige Forum für meine Frage gewählt, wenn nicht bitte verschieben 
Es geht um die Gebührenverordnung für Steuerberater. Ich werde da irgendwie nicht schlau draus… Wenn ich jetzt selbstständig bin und mein Gewinn zB 20 000 im Jahr ist und der Steuerberater dann eine Einnahmenüberschussrechnung macht, währe das dann „§ 25 Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben“(http://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/__25.html), und würde somit 70-290 EUR (http://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/anlage_2_6…kosten)??
LG
Rebecca