Gebührenzentrale X aus 50829 Köln - Vollstreckungsersuchen

Moin,

nehmen wir einmal an eine Gebührenzentrale X aus 50829 Köln stellt ein Vollstreckungsersuchen (Zwangsvollstreckungssache) gegen Person Y. Person Y hat sich vom GV eine Kopie des Ersuchens geben lassen. In diesem Schreiben steht aber als „Vollstreckungsersucher“ eine Anstalt des öffentlichen Rechts aus Bayern.

Da steht:
Diese Ausfertigung ist vollstreckbar. Der X Rundfunk ist befugt, für die Vollstreckung der festgesetzten Forderungen eine Vollstreckungsanordnung zu erteilen und zu diesem Zweck die o. g. Vollstreckungsklausel „Diese Ausfertigung ist vollstreckbar“ auf dieses Ausstandsverzeichnis zusetzen; da diese Vollstreckungsanordnung mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wurde, ist sie ohne Unterschrift und Dienstsiegel gültig. (XXXXXXXX VwZVG, Art. 7 des Gesetzes zur Ausführung des Rundfunkstaatsvertrags, des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags und des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags).
X Rundfunk - Der Intendant

Der Person Y wurde allerdings niemals ein verbindlicher Beitragsbescheid geschickt. Der X Rundfunk behauptet aber in seinem Vollstreckungsersuchen zwei Beitragsbescheide (Normalpost) geschickt zu haben.

Nun bürdet aber die Rechtssprechung seit jeher (so mein derzeitiger Wissensstand) dem Absender eines Schreibens die Beweislast (BVerfG NJW 1991, 2757) für den Zugang eines Schreibens auf.

Auf einen (gültigen) Beitragsbescheid hätte Person Y beim zuständigen Verwaltungsgericht ja Klage einreichen können. Dies wurde Person Y mangels Beitragsbescheid aber verwehrt. Siehe auch dazu LG Tübingen, Beschluss vom 19. Mai 2014 Az. 5 T 81/14
https://openjur.de/u/708173.html

Als Ergänzung: Bayerischer VerfGH - Urteil vom 02.04.2008 - Az. Vf. 90-VI-07 http://openjur.de/u/467878.html da unter: 13 1.
Mit der Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdeführerin die Verletzung ihres Grundrechts auf rechtliches Gehör.
Was ja irgendwie passt, Person Y hatte ja auch kein rechtliches Gehör.

Wie könnte das Verhalten von X Rundfunk nun gewertet werden.

Oscar

Wenn Du Deinen Wohnsitz ordentlich anmeldest, wirst Du auch automatisch der GEZ bekannt gemacht. Ich denke, es hilft kaum, sich da rauszureden…

F.

Hallo,

entgegen der ehemaligen GEZ ist man jetzt gebührenpflichtig wenn man einen eigenen Hausstand hat; die Gebührenpflicht ergibt sich aus dem Gesetz und es steht nicht im Gesetz, dass der Gebührenpflichtige erst mit Zahlungsaufforderung zahlen muss (eine Hundesteuer ist auch fällig mit dem Halten des Hundes und nicht mit einer Zahlungsaufforderung).

Da die Gebührenzentrale eine eigene „Vollstreckungshoheit“ genießt wird nach verstrichener Frist unverzüglich die Zwangsvollstreckung eingeleitet, d.h., es kommt der Vollstreckungsbeamte, vermutlich ein Mitarbeiter des Zollamtes.
Der diskutiert nicht, der pfändet, Negativmeldungen indirekt über Auskunfststellen bis zur Schufa durchaus möglich.
Ratenanträge nimmt der Vollstrecker entgegen, aber nur gegen sofortige Teilzahlung.

lG

Wenn Du Deinen Wohnsitz ordentlich anmeldest, wirst Du auch
automatisch der GEZ bekannt gemacht. Ich denke, es hilft kaum,
sich da rauszureden…

Moin Fips,

ich habe keinen Wohnsitz in Germansky. Mit meiner Frage erhoffe ich „nur“ eine fachlich fundierte Antwort. Ergo kann ich mit deiner Antwort absolut nichts anfangen.
Setzen, ungenügend. :o-))

Persönlich bezeichne ich allerdings eine „Demokratie“ Gebühr für den deutschen ÖR als eine peinliche Unverschämtheit. Welches - halbwegs denkende Wesen - nutzt noch den deutschen ÖR als seriöse Informationsquelle?

Kristallkugel: In fünf bis sechs Jahren gibt es den derzeitigen deutschen ÖR in der jetzigen Form nicht mehr.

Oscar

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Wie könnte das Verhalten von X Rundfunk nun gewertet werden.

Hi,

die Urteile habe ich gelesen, spannend, ein Urteil kannte ich noch nicht. Nach diesen Urteilen hat der ÖR X momentan ganz schlechte Karten. Ein rechtsgültiger - vor Gericht beweisbarer - Beitragsbescheid muss schon sein.

Allerdings, der unheiligen Allianz „ÖR und Landespolitiker“ entkommt niemand. Irgendwann den „Zwangsbeitrag“ zahlen oder gepfändet werden ist angesagt.

Niemand (ÖR Rundfunkrat) gibt freiwillig seine Platz am öffentlichen Futtertrog auf.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil (2014) versucht die Anzahl der Politiker im Rundfunkrat zu begrenzen.

Die ÖR Hohlpfosten halten sich aber nicht an das Urteil. Im Gegenteil, das ZDF hat noch einem abgehalfterten FDP Politiker einen Sitz im Rundfunkrat gegeben.
http://www.heise.de/tp/artikel/38/38492/1.html

Allerdings, der jetzigen Form des ÖR gebe ich auch nicht mehr viel Zeit die Bürger öffentlich rechtlich weiter zu verspasszuverblöden.

Gruss

muss (eine Hundesteuer ist auch fällig mit dem Halten des Hundes und nicht mit einer :Zahlungsaufforderung).

Blödsinn Nichttechniker, ein Bescheid vom ÖR muss immer sein. Der „ÖR Zwangsbeitrag“ ist ja - lt. diverser Verwaltungsgerichte - gerade keine Steuer!

Da die Gebührenzentrale eine eigene „Vollstreckungshoheit“ genießt

Das stimmt.

Der diskutiert nicht, der pfändet,

…und bekommt dann sehr grosse juristische Probleme Nichttechniker. Jedenfalls ist der „Zollpfänder“ der bei meiner Tochter pfänden wollte inzwischen nicht mehr sehr glücklich.

lg Schoorsch

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Da die Gebührenzentrale eine eigene „Vollstreckungshoheit“ genießt

Das stimmt.

Nein, stimmt eben nicht!

Der diskutiert nicht, der pfändet,

…und bekommt dann sehr grosse juristische Probleme

Dies ist dann „das stimmt“! :wink:

VG

Welches - halbwegs denkende Wesen - nutzt noch den deutschen
ÖR als seriöse Informationsquelle?

Ich bekenne mich als Hörer und Seher (fast) ausschliesslich der öffentlichen Programme.
Privatsender erzeugen bei mir eher Brechreiz.

Gruß
Michael

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Hm, wieder das übliche pseudojuristische Geschwafel…

[korrekter Ablauf der Vollstreckung]

[Behauptung den Bescheid nicht bekommen zuhaben]

Wie könnte das Verhalten von X Rundfunk nun gewertet werden.

Alles ist korrekt abgelaufen, warum der Aufreger?

Bescheid wird verschickt und gilt erst einmal als zugestellt. Es wird nicht gezahlt, also Vollstreckung einleiten. Gläubiger behauptet den Bescheid nicht erhalten zu haben, es geht zurück auf Los und das ganze nochmal von vorn. Diesmal mit überprüfbarer Zustellung, erneuter Vollstreckung und erhöhten Kosten für die Allgemeinheit.

Hoi.

Korrektur:

Gläubiger Schuldner behauptet den Bescheid nicht erhalten zu haben…

Ciao
Garrett

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…und bekommt dann sehr grosse juristische Probleme
Nichttechniker. Jedenfalls ist der „Zollpfänder“ der bei
meiner Tochter pfänden wollte inzwischen nicht mehr sehr
glücklich.

a) es dürfte für diesen Fall ziemlich egal sein, ob ein Zollpfänder in den USA wegen deiner dort lebenden Tochter nicht mehr glücklich ist, denn

b) für Deutschland wäre das eine Lüge, der Vollstreckungsbeamte muss nicht (und kann nicht) die Gültigkeit oder Rechtsgrundlage eines Vollstreckungsbescheides überprüfen, es passiert ihm also rein garnichts - selbst wenn der Bescheid sich später als ungültig herausstellt.

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Oups
Stimmt, danke für den Hinweis.

Welches - halbwegs denkende Wesen - nutzt noch den deutschen
ÖR als seriöse Informationsquelle?

ich.

was genau schwebt dir persönlich denn als alternative vor? die ‚nachrichtensendungen‘ im privatfernsehen, das mit den ör zwar meist gemeinsam genannt wird, aber etwas komplett anderes mit einer ganz anderen aufgabe ist (und nebenbei ganz und gar nicht kostenlos)? die reißerisch aufgemachten reportagenshows? am ende gar die zeitung mit den großen bildern? oder - ganz abwegig - gutefrage.net?

Ich bekenne mich als Hörer und Seher (fast) ausschliesslich
der öffentlichen Programme.
Privatsender erzeugen bei mir eher Brechreiz.

Moin Michael,

ich bevorzuge Zeitungen und das Web zur Information. Zwischen Privat-TV und ÖR-TV sehe ich keinen wesentlichen Unterschied mehr. Beides jämmerliches Quoten-TV.

Gruß

Alles ist korrekt abgelaufen, warum der Aufreger?

Weil vielleicht schon das LG Tübingen diese nachträglich Veränderung als Mist eingeordnet und somit den Vollstreckungsbescheid einkassiert hat?

Diesmal mit
überprüfbarer Zustellung, erneuter Vollstreckung und erhöhten
Kosten für die Allgemeinheit.

Und ebensolcher Abweisung eines Gerichtes?

Im Übrigen sind Deine Aussagen wohl eher im Bereich „Allgemeinbildung“ angesiedelt.
Vielleicht beschäftigst Du Dich mal mit der ZPO, der GVO und GVGA sowie den einzelnen VwVG der Länder sowie mit dem RStV und seinen Anhängseln, und urteilst dann, was ein Vollstreckungbeamter tun oder lassen kann.

VG

Diesmal mit
überprüfbarer Zustellung, erneuter Vollstreckung und erhöhten
Kosten für die Allgemeinheit.

Und ebensolcher Abweisung eines Gerichtes?

Wieso sollte das passieren? Du bist also der Meinung, dass es unmöglich ist, formrichtig und rechtskräftig einen ausstehenden Rundfunkbeitrag durch einen Gerichtsvollzieher eintreiben zu lassen?

„Insgesamt müsste danach das Vollstreckungsersuchen folgende weiteren Voraussetzungen erfüllen: Vorausgehen müsste ein Beitragsbescheid als formaler Verwaltungsakt, der Beitragspflicht und Beitragshöhe feststellt bzw. festsetzt. In diesem Verwaltungsakt wäre die Beitragsgläubigerin namentlich umfassend und korrekt anzugeben, ebenso die Rechtsgrundlagen und der vorgesehene Rechtsbehelf. Der Bescheid selbst müsste vorliegend somit eindeutig den Südwestrundfunk (Anstalt des öffentlichen Rechts) als Beitragsgläubiger bezeichnen. Auf diesen Bescheid, ggf. ergänzt um einen Rückstandsbescheid, müsste für den Beitrag als solchen (ohne Zuschläge) das Vollstreckungsersuchen gestützt werden. Das Vollstreckungsersuchen wiederum müsste - beim vorliegenden Inhalt - gesiegelt und unterzeichnet sein.“

Nichts spricht dagegen einen erneuten (korrekten) Bescheid zu erlassen (die Beitragspflicht wird vom LG ja explizit bestätigt) - idealerweise nachweisbar zugestellt - und bei Nichtzahlung eine (diesmal formrichtige) Vollstreckung zu veranlassen.

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