In der Gebührenrechnung des Steuerberaters für eine UG, in der im Jahr 2016 aus gesundheitlichen Gründen kaum Umsatz gemacht wurde, ist der Gegenstandswert für die Aufstellung des Jahresabschlusses 15700 Euro, für die Körperschaftssteuererklärung 16000, Gewerbesteuer 8000 Euro, Umsatzsteuererklärung 8000 Euro. Soweit alles ok.
Für die Buchführung einschließlich das Kontierens der Belege ist allerdings ein Gegenstandswert von 74000 Euro angegeben.
Bei Rücksprache mit dem Steuerberater meinte dieser nur, dass er keine Lust hat die Rechnung umzuschreiben, er würde uns aber in der nächsten Rechnung 200 Euro weniger berechnen.
Da der Steuerberater aber total verpeilt ist, sich Namen nicht merken kann, Unterlagen verschlampt und dann erst behauptet sie wären nicht abgegeben worden, sie dann aber nach Wochen wiederfindet und Fristen verpennt, werden wir die Zusammenarbeit beenden. Vorher würde ich aber gerne den genauen Gegenstandswert für die Buchführung berechnen um ihm den korrekten Betrag zu zahlen.
Wie berechne ich den Gegenstandswert für die Buchführung oder kann sogar der Wert für die Aufstellung des Jahresabschlusses übernommen werden?