Das Geburtsdatum im Grundbuch ist falsch, was kann dem demjenigen passieren,
er wird angeklagt und vermutlich standrechtlich erschossen.
Einfach ändern lassen.
vnA
Das Geburtsdatum im Grundbuch ist falsch, was kann dem
demjenigen passieren,
Nichts. In solchen Fällen (wie auch bei offensichtlichen Schreibfehlern, Zahlendrehern, etc.) genügt ein kurzer Hinweis an den amtierenden Notar, der die Korrektur beim GBA in die Wege leitet. Für derlei Eventualitäten werden der Notar und seine Angestellten schon im Kaufvertrag bevollmächtigt, es ist also keine nochmalige Beurkundung erforderlich.
Grüße
EP
was kann dem demjenigen passieren,
„Gebursdatum“?
„falch“?
„dem demjenigen“?
Hast du dein „Gebursdatum“ etwa selbst „gefälcht“? 