Geburt..Ärztepfusch?

Hallo,

Frau X hatte vor 2 Jahren eine normale Geburt, gewicht des Kindes 4500 g, gerissen -II. Grades.
Seit mehrern Monaten Schmerzen beim GV, Vorstellung beim Frauenarzt. Diagnose: falsch zusammen genäht worden, Frau X hat sozusagen zwei Eingänge!!!
Kann Frau X das Krankenhaus auf SChmerzensgeld/Ärztepfusch verklagen’??

Wie wäre es, wenn man eine solche juristische Frage einem Anwalt stellt?

Hallo,

da müsstest du schon einen Anwalt fragen, der sich auf Ärztefehler spezialisiert hat. Frag bei der Ärztekammer, deiner Rechtsschutzversicherung oder deiner Krankenkasse nach Adressen. Eine gute Seite im Internet ist auch www.123recht.net

Man hört ja immer, dass solche Verfahren langwierig sind und man kaum Aussicht auf Erfolg hat.

Trotzdem viel Glück (und gute Besserung!)
Anja

Hallo,

Frau X hatte vor 2 Jahren eine normale Geburt, gewicht des
Kindes 4500 g, gerissen -II. Grades.
Seit mehrern Monaten Schmerzen beim GV, Vorstellung beim
Frauenarzt. Diagnose: falsch zusammen genäht worden, Frau X
hat sozusagen zwei Eingänge!!!

Da ich keine Ärztin oder Rechtsanwältin bin, kann ich darauf keine Antwort geben. Sorry. viele Grüße

Kann Frau X das Krankenhaus auf SChmerzensgeld/Ärztepfusch
verklagen’??

Hallo,

Ob und wie man ärzte in den fall in der verantwortung ziehen kann das weiss ich leider nicht.Das es ein fehler ist das vermute ich stark den ich weiss aus eigener erfahrung das das nähen eines solchen risses oftf überhaupt nicht nötig ist ,meine hebamme hat es bei mir nicht gemacht und in 8 tagen war es vollkommen abgeheilt (auch riss 2 grades!!) und ich hatte nie probleme mit!Ärzte tuhen oft zuviel ,aus falschverstandener verantwortung,angst vor ärger und oft einfach nur aus geldgier.Eine Hausgeburt kann ich in zukunft nur empfelen da verdienen keine dritten und es wird dann weniger an einem rumgedoctort und auch rumgepfüscht.Es ist großartig.Ihnen alles gute für die zukunft,und frau X gute besserung,dieses problem läßt sich gewiß mit 2,3 stichen beheben ,ist aber schade das das überhaupt nötig würde.

hi,

ich moechte nur gleich vorweg sagen, dass ich keine aerztin bin, aber ich bei der geburt meines sohnes auch wieder 'zugenaeht" werden musste.

es ist grundsaetzlich so, dass natuerliche risse schwerer zu naehen sind, da sie nicht gerade verlaufen und auch unterschiedlich tief im gebebe verlaufen, so wie der gerade von aerzten erschaffene schnitt einer episiotomie.
dennoch ist es freilich so, dass auch aerzte imstande sein sollten (muessten) so einen schnitt bzw. riss wieder zuzunaehen.

es ist mit ziemlich wahrscheinlichkeit zu sagen, dass die schmerzen bei dieser dame deshalb entstehen bzw. noch vorhanden sind, eben weil der/ die aerztin nicht gut genaeht hat. (es waere das beste, dies von einem frauenarzt per diagnose auf einem Gutachten zu bestaetigen zu lassen)

ich denke schon, dass wenn es ein aerztliches gutachten gibt, der beweisen oder bestaetigen kann, dass diese schmerzen aufgrund der unachtsamen art und weise des arztes nachzuweisen sind, dass man durchaus eine klage auf schmerzensgeld anfuehren kann.

ich wuerde an ihrer stelle wirklich ein gutachten erstellen lassen, denn man muss rechnen, dass auch das spital sich anwaltlich vertreten lassen wird und in einem prozess fakten und beiwese gelten.
und: dass solange der prozess noch nicht gewonnen ist, einige kosten fuer anwalt und gerichtsklage aufkommen (die im fall eines gewinns aber die gegnerische partei - sprich das sptal- dann zahlen muss -zum. ist das so in oesterreich)

prozesse koennen teilweise jahre dauern, weil verhandlungen aufgeschoben werden und auch das gericht gutachten zu erstellen hat.

ich wuerde es aber auf jedenfall versuchen bzw. mich anwaltlich informieren lassen wie so eine klage laufen wuerde und wie viel es kostet, da 2 jahre nach der geburt wirklich keine schmerzen mehr zu spueren sein sollten, und ich denke, dass bei einem aerztlichen beiweis das gericht ihnen sicher rechtgeben wird (bin aber eben kein rechtsexperte).

die haut meines schnittes war nach ca. 4 mon. zugewachsen, beim sitzen hab ich aber noch teilweise was gespuert. waren aber wie gesagt keine schmerzen.

ich hoffe dass alles gut fuer diese dame klappt und wuensche ihnen alles beste!!

yasmin

Hallo,

ich bitte das lange schweigen zu entschuldigen, ich war länger wegen einer Geburt nicht online…

Leider bin ich kein Anwalt oder Medizinerin, aber ich würde sagen sie sollte es auf jeden Fall versuchen.

Diagnose falsch zusammengenäht, würde ich mir schriftlich geben lassen und evtl. noch die 2. Meinung eines anderen Gyn (der nicht mit dem anderen zusammenarbeitet evtl. in einer anderen Stadt) einholen.
schriftliche Bestätigung wäre auch wichtig.
Sich an die Ärztekammer wenden, wäre auch eine Option.

Vielleicht versucht ihr eisern hinterher zu sein, WER damals genäht hat. Ist nicht leicht manchmal. Ich wollte nur wissen, wer operiert hat bei der Geburt (fürs Album) und es war sehr schwer einen Namen zu bekommen. Erst 1 Woche später… aber ein Versuch ist es Wert.

Hoffe, die Aussage hat Dir etwas geholfen. Wie ist die Sache denn ausgegangen?

Liebe Grüße

Frau X hatte vor 2 Jahren eine normale Geburt, gewicht des
Kindes 4500 g, gerissen -II. Grades.
Seit mehrern Monaten Schmerzen beim GV, Vorstellung beim
Frauenarzt. Diagnose: falsch zusammen genäht worden, Frau X
hat sozusagen zwei Eingänge!!!
Kann Frau X das Krankenhaus auf SChmerzensgeld/Ärztepfusch
verklagen’??