Hallo tobijoke,
als Mann bzw. werdender Vater (Glückwunsch an dieser Stelle!) genießt Du „leider“ keinen Mutterschutz, das ist der eigentliche Grund, warum eine Frau bzw. werdende Mutter ihren Arbeitgeber informieren muss.
Es ändert sich erst bei Geburt des Kindes etwas für Dich: Du reichst Deinem Arbeitgeber eine Kopie (manche wollen auch das Original bzw. eine amtlich beglaubigte Kopie sehen, am besten dies vorher erfragen) der Geburtsurkunde des Kindes ein. Eine Rolle spielt das für die Höhe der Sozialabgaben hinsichtlich Pflegekasse (ist MIT Kind geringer als OHNE Kind und tritt ab Geburts-Monat in Kraft) sowie für die Lohnsteuerkarte. Wirklich sinnvoll ist es, sich beim Arbeitgeber selbst (oder dessen Personalabteilung oder dessen Steuerberater) zu erkundigen, welche Unterlagen er sehen will und welche Angaben er noch dazu benötigt.
LOHNSTEUERKARTE: Auch wenn die Geburt im Standesamt registermäßig erfasst ist, heisst das nicht, dass Dir automatisch auf der Lohnsteuerkarte der Kinderfreibetrag eingetragen wird. Dies musst Du selbst veranlassen. In der Regel wird der Kinderfreibetrag = 1 auf den Lohnsteuerkarten der Eltern (auch bei unverheirateten so!) jeweils hälftig aufgeteilt; also der Freibetrag bei Dir lautet auf 0,5. Praktischerweise macht man dies gleich nach der Geburt zusammen mit dem ganzen Formularwust hinsichtlich des Kindesnamens usw. Viele Ämter sind auch darauf bereits eingestellt, das zusammen abzuwickeln.
KINDERGELD: Wenn Dein Arbeitgeber (Behörde?) das Kindergeld direkt zahlt und nicht durch die Familienkasse, dann wird es wohl noch erforderlich sein, dass Du eine Erklärung vorlegst, dass Du das Kindergeld erhalten sollst - wenn Ihr beide das denn so wollt. In der Regel wird bei unverheirateten Paaren ohne besondere Meldung das Kindergeld an die Kindesmutter gezahlt.
ELTERNZEIT: Auch Väter können Elternzeit beantragen/nehmen. Sofern Du dies in Anspruch nehmen willst, solltest Du natürlich Deinen Arbeitgeber „vorwarnen“, damit es nicht evtl. zu Unfrieden kommt, wenn Du den Antrag ohne Vorbereitungszeit für den Arbeitgeber kurzfristig einreichst. Wenn Du keine Elternzeit nehmen willst bzw. Dir das erst für später (und nicht gleich nach der Geburt) vorbehalten willst, brauchst Du keine Info an Deinen Arbeitgeber geben.
Bis auf den letztgenannten Fall mit der Elternzeit gleich nach der Geburt gibt es keine Notwendigkeit, den Arbeitgeber vom nahenden Familienzuwachs zu informieren. Es könnte natürlich aus diversen anderen Gründen wohlmöglich nicht unschädlich sein (z. B. wenn die Kollegen für ein Baby-Geschenk sammeln wollen/würden oder Karriere-Aufstiegsmöglichkeiten bevorzugt Familienvätern eröffnet werden). Ob das in Deinem Fall zutrifft, musst Du natürlich selbst wissen.
Alles Liebe und Gute auch an Deine bessere Hälfte!
mamakruemelchen