Geburt im Flieger/Zug/Schiff - Geburtsort?

Hallo nochmal,

d.h. im Fall meines Bekannten aus Mailand, der seine zweite
(deutsche) Staatsbürgerschaft erst Anfang 20 freiwillig
ablegte, hat er entweder einen Sonderantrag gestellt, oder es
wurde damals (geschätzt ca. 15 Jahre her) einfach anders
gehandhabt.

Vor 15 Jahren war das im Prinzip zwar schon genau so geregelt, wurde aber nie kontrolliert. Erst als Rot-Grün 2001 das Staatsbürgeschaftsgesetz reformiert haben, wurde dann (aber auch nur bei Gelegenheit, z.B. Passverlängerung) durchaus mal nachgefragt. Leider, wie gesagt, ohne viel Ahnung - denn das Syrien, so wie 90% der arabischen Staaten gar keine Niederlegung der Staatsbürgerschaft ermöglicht, hätte man auch wissen können ohne mich persönlich zu drangsalieren.

Gruß

Anwar

Hallo,

dafür, daß die USA noch nie von Bodentruppen angegriffen
wurden.

Eher umgekehrt wird ein Schuh draus: WEIL die Vereinigten
Staaten zum Zeitpunkt ihrer Gründung (und noch eine gute Zeit
danach) durchaus von feindlichen Bodentruppen angegriffen
wurden, ist dies so geregelt.

das sollte eigentlch nur eine scherzhafte Bemerkung sein. Abgesehen davon: der Kriegszustand bestand weit vor der Unabhängigkeitserkärung, so daß es tatsächlich nach Gründung nie einen Angriff von Bodentruppen auf das Territorium der USA gab.

Außerdem müßte man das Pferd von hinten aufzäumen: es war Mitte des 19. Jh. politischer Wille, daß sowohl die Kinder Ureinwohnern als auch von Bürgern anderer Staaten, die dauerhaft in den USA lebten, qua Geburt US-Amerikaner waren.

Dadurch ergab sich die Notwendigkeit, ungewünschte Effekte zu vermeiden und darunter zählte man wohl offensichtlich auch, daß die Kinder von Besatzern nicht Bürgerrechte der USA erhalten sollten - man denke allein an das daraus resultierende Wahlrecht.

Aber vielleicht können wir dann doch zur ursprünglichen Frage zurückkehren…

Gruß
Christian

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Ich wusste gar nicht, dass Neumünster über einen Seehafen verfügt.

OT: Kriege

Abgesehen davon: der Kriegszustand bestand weit vor der
Unabhängigkeitserkärung, so daß es tatsächlich nach Gründung
nie einen Angriff von Bodentruppen auf das Territorium der USA
gab.

Krieg von 1812?
Mexikanisch-Amerikanischer Krieg?
Wie’s beim Spanisch-Amerikanischen Krieg ausschaute, weiß ich gerade nicht.

Gruß

Anwar

Abgesehen davon: der Kriegszustand bestand weit vor der
Unabhängigkeitserkärung, so daß es tatsächlich nach Gründung
nie einen Angriff von Bodentruppen auf das Territorium der USA
gab.

Krieg von 1812?

Das muß ich nachschlagen.

Mexikanisch-Amerikanischer Krieg?

Da kamen die Mexikaner nicht einmal in Tortillawurfreichweite US-amerikanischen Hoheitsgebietes.

Wie’s beim Spanisch-Amerikanischen Krieg ausschaute,

Schlimmer als bei den Mexikanern - aus Sicht der Spanier.

Gruß
Christian

Krieg von 1812?

Das muß ich nachschlagen.

Recht bekannt:
http://en.wikipedia.org/wiki/Battle_of_New_Orleans

Aber auch im Norden gab es Angriffe aus amerikanisches Territorium.

Mexikanisch-Amerikanischer Krieg?

Da kamen die Mexikaner nicht einmal in Tortillawurfreichweite
US-amerikanischen Hoheitsgebietes.

Klar doch, das war doch gerade einer der Gründe für den Krieg:
http://en.wikipedia.org/wiki/Siege_of_Fort_Texas

Wie’s beim Spanisch-Amerikanischen Krieg ausschaute,

Schlimmer als bei den Mexikanern - aus Sicht der Spanier.

Im Endeffekt sicher. Aber hier ging es ja darum, ob es überhaupt mindestens einen Landkampf auf US-Gebiet gegeben hat. Ich halte es für nicht sehr wahrscheinlich, würde es aber auch nicht gänzlich ausschließen ohne Nachzuschauen.

Gruß

Anwar

Moin auch,

ich zitiere mal aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz (ich hoffe in der neuesten Fassung):

§29:"(1) Ein Deutscher, der nach dem 31. Dezember 1999 die Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 oder durch Einbürgerung nach § 40b erworben hat und eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, hat nach Erreichen der Volljährigkeit und nach Hinweis gemäß Absatz 5 zu erklären, ob er die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten will. Die Erklärung bedarf der Schriftform."

Der springende Punkt ist aber, glaube ich, der Hinweis auf §4 Absatz 3, der nämlich besagt:
„Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil…“

Also wage ich zu behaupten, dass ein Kind deutscher Eltern, welches aufgrund z.B. des Ortes seiner Geburt neben der deutschen auch eine andere Staatsbürgerschaft besitzt letztere eben nicht ablegen muss, weil es von §29 nicht erfasst wird.

Bekanntermaßen: IANAL

Ralph

Krieg von 1812?

Das muß ich nachschlagen.

Recht bekannt:
http://en.wikipedia.org/wiki/Battle_of_New_Orleans

Irgendwie war mir so gewesen, daß zu der Zeit Louisiana noch nicht Teil der USA war aber ich muß feststellen, daß ich da irrte. Es war Missouri, das erst später dazukam.

Mexikanisch-Amerikanischer Krieg?

Da kamen die Mexikaner nicht einmal in Tortillawurfreichweite
US-amerikanischen Hoheitsgebietes.

Klar doch, das war doch gerade einer der Gründe für den Krieg:
http://en.wikipedia.org/wiki/Siege_of_Fort_Texas

Nur daß die Gegend damals noch nicht zu den USA gehörte.

Gruß
Christian

Nur daß die Gegend damals noch nicht zu den USA gehörte.

Texas ist seit Ende 1845 Mitglied der Union. Die Belagerung von Fort Texas war im März 1846. Gut, man kann darüber streiten, ob das Gebiet am Rio Grande damals bereits zu Texas gehörte oder nicht - genaugenommen WAR dieser Streit der mexikanisch-amerikanische Krieg. Die mexikanischen Truppen sind damals auch nicht weiter nach Texas vorgedrungen, sondern wurden im Gegenteil von den US-Truppen bis weit nach Mexiko hinein zurückgeschlagen. Aber von „weiter als einem Tortillawurf“ würde ich nicht sprechen - da hätten nur ein oder zwei Schlachten anders ausgehen müssen, und die Mexikaner wären mitten in einem US-Bunderstaat gestanden.

Gruß,
Max

Moin,

Also wage ich zu behaupten, dass ein Kind deutscher Eltern,
welches aufgrund z.B. des Ortes seiner Geburt neben der
deutschen auch eine andere Staatsbürgerschaft besitzt letztere
eben nicht ablegen muss, weil es von §29 nicht erfasst wird.

ich bin auch kein Jurist, aber der Fall ist mir nun mal persönlich bekannt, weil ich mit dieser Frau persönlich sehr gut bekannt bin.
Wie gesagt, Vater Brite, Mutter Deutsche. Allerdings ist sie in GB geboren, wuchs aber in D auf und lebte zum Zeitpunkt der Aufforderung seit vielen Jahren in D bei ihrer deutschen Mutter.

Gandalf

Ich wusste gar nicht, dass Neumünster über einen Seehafen
verfügt.

Ich auch nicht. Neumünster verfügt vielmehr über einen Umsteigebahnhof. Inklusive Umsteigen dauert die Bahnfahrt von Hamburg nach Kiel nämlich nur etwas über eine Stunde. Es ist also weder empfehlenswert noch erforderlich, den Umweg über den Mittelatlantischen Rücken zu nehmen, um sein Kind unterwegs von Hamburg nach Kiel zur Welt zu bringen.

Abgesehen davon: der Kriegszustand bestand weit vor der
Unabhängigkeitserkärung, so daß es tatsächlich nach Gründung
nie einen Angriff von Bodentruppen auf das Territorium der USA
gab.

Die Bodentruppen der Konföderierten Staaten von Amerika haben den USA meines Wissens aber einige Jahre lang ganz schön eingeheizt…

Außerdem müßte man das Pferd von hinten aufzäumen: es war
Mitte des 19. Jh. politischer Wille, daß sowohl die Kinder
Ureinwohnern als auch von Bürgern anderer Staaten, die
dauerhaft in den USA lebten, qua Geburt US-Amerikaner waren.

Da fragt man sich nur, wieso die Ureinwohner dann erst 1948 - sieben Jahre, nachdem die USA zu einem Kreuzzug zur Befreiung der europäischen Juden aufgebrochen waren, volle Bürgerrechte erhielten.

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