Hallo nochmal,
d.h. im Fall meines Bekannten aus Mailand, der seine zweite
(deutsche) Staatsbürgerschaft erst Anfang 20 freiwillig
ablegte, hat er entweder einen Sonderantrag gestellt, oder es
wurde damals (geschätzt ca. 15 Jahre her) einfach anders
gehandhabt.
Vor 15 Jahren war das im Prinzip zwar schon genau so geregelt, wurde aber nie kontrolliert. Erst als Rot-Grün 2001 das Staatsbürgeschaftsgesetz reformiert haben, wurde dann (aber auch nur bei Gelegenheit, z.B. Passverlängerung) durchaus mal nachgefragt. Leider, wie gesagt, ohne viel Ahnung - denn das Syrien, so wie 90% der arabischen Staaten gar keine Niederlegung der Staatsbürgerschaft ermöglicht, hätte man auch wissen können ohne mich persönlich zu drangsalieren.
Gruß
Anwar