Moin Gandalf,
Sicher? Ich dachte immer, dass doppelte Staatsbürgerschaften,
die durch Geburt erworben worden sind, behalten werden dürfen.
Richtig.
eine Freundin hat einen britischen Vater und eine deutsche
Mutter.
Wo ist das Kind geboren?
Bis zu ihrem 18. hatte sie beide Staatsbürgerschaften.
Meine Frau war deutsche und der Sohn ist nicht deutscher geworden, sondern ist als Franzose geboren (Auskunft Standesamt Dortmund 1973).
Am 18. kriegte sie Post (weiß nicht mehr welche Behörde das
war) mit der Aufforderung, sich für eine der
Staatsbürgerschaften zu entscheiden.
Nun das könnte für Mädchen der Fall sein, für Jungs aber nicht. Jungs werden gefragt, wo sie zum Bund wollen (damals).
Ihre Nachfrage, ob es nicht möglich sei beide zu behalten,
wurde abschlägig beschieden.
Ich lies meinen Sohn 1974 einbürgern, und er hat bis heute noch seine Nationalitäten.
Den Briten war es auf Nachfrage egal.
Die Franzosen sagen: einmal Franzose immer Franzose!
So ist sie jetzt nur noch Deutsche.
Das war allerdings schon vor vielen Jahren, kann natürlich
sein, daß es mittlerweile anders ist.
Mein Sohn könnte zu jeder Zeit zum Konsulat und F-Papiere beantragen.
Übrigens, auch seine Kinder könnten das Obwohl als deutsch geboren!
Es kommt also aus das Abkommen an zwischen D und dem entsprechendem Land.
Schönen Gruß
Claude